Neue Wettanbieter 2026 in Deutschland: wer eine deutsche Erlaubnis hat
Stand der Daten: 17. Oktober 2026 – geprüft gegen die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL), Stand 2. Oktober 2026.

„Neu“ ist auf dem deutschen Wettmarkt ein anderes Wort als im Marketing. Wer in Deutschland 2026 neu wirbt, hat meist schon seit dem ersten Erlaubnisschub vom Oktober 2020 eine Sportwetten-Erlaubnis und ist nur deshalb als „neu“ sichtbar, weil die Domain jetzt auch Endkunden anspricht – oder weil ein zweiter Anlauf unter neuem Markennamen gestartet wurde. Ein Markteintritt im eigentlichen Sinne – erstmalige Aufnahme in die GGL-Whitelist – ist die Ausnahme, nicht die Regel: die Whitelist trägt im Stand 2. Oktober 2026 insgesamt 27 Inhaber einer Sportwetten-Erlaubnis, und neue Domains darunter sind ein Bruchteil.
Dieser Überblick ordnet die zehn Anbieter, die laut Whitelist-Stand vom 2. Oktober 2026 mit einer deutschen Sportwetten-Erlaubnis für ihre .de-Domain geführt werden, nach Lizenzdatum und Inhaber. Er analysiert Bonus-Bedingungen, prüft die Zulässigkeit der Zahlungsmethoden und beleuchtet die Folgen von Angeboten ohne deutsche Lizenz – bis hin zu der Frage, ob verlorene Einsätze aus den Jahren vor der Erteilung einer deutschen Erlaubnis rückforderbar sind, ein Thema, das seit dem BGH-Vorlagebeschluss vom 25. Juli 2024 (Az. I ZR 90/23) vor dem EuGH verhandelt wird.
Was „neu“ in Deutschland heißt: Lizenz, Whitelist und das, was beides nicht ist
Ein neuer Wettanbieter in Deutschland misst sich an drei Dingen, die nicht er selbst definiert: an der Erlaubnis, an der Whitelist und an den Regeln des Glücksspielstaatsvertrags. Eine Zulassung aus Curaçao, Anjouan oder Malta ist hier kein Ausweis – sie erlaubt den Anbieter, sie erlaubt ihn nicht in Deutschland. Wer hier Wetten anbietet, braucht eine Erlaubnis nach § 9a Abs. 1 Nr. 3 GlüStV 2021, und die Erlaubnis muss auf der Whitelist stehen, sonst hat sie für deutsche Spielerinnen und Spieler keine Wirkung.

Die Whitelist ist ein nüchternes Register. Sie enthält die Domain, den Erlaubnisinhaber mit Sitz, das Datum der Ersterlaubnis und – soweit vorhanden – das Datum der Folgeerlaubnis. Sie enthält kein Enddatum; sie ist die einzige amtliche Prüfung, ob ein Anbieter gerade legal Sportwetten in Deutschland anbietet. Eine .de-Domain beweist nichts; eine Folgeerlaubnis bedeutet nur, dass die Erlaubnis erneut erteilt wurde, nicht, dass sie ewig läuft. Sie läuft fünf Jahre (§ 4c Abs. 1 GlüStV), und nach Ablauf steht ohne Erneuerung die nächste Whitelist ohne den Eintrag.
Neu im Sinne der Whitelist sind in 2026 wenige Domains. Wer sich im Marketing als „neuer Wettanbieter“ präsentiert, hat in aller Regel eine Erlaubnis aus dem Jahr 2020 oder 2021 und gehört zu einem Mutterkonzern, der unter einem zweiten Markennamen auf den Markt geht. Das ist nicht illegitim, es ist nur nicht das, was der Werbetext verspricht. Wer nachweist, ob ein Anbieter neu ist, prüft das Erstdatum auf der Whitelist und den Erlaubnisinhaber; ob er neu wirkt, ist eine Frage der Werbung, nicht des Rechts.
Der Cluster: was ein neuer Wettanbieter rechtlich leisten muss
Wer sich in Deutschland legal betätigt, übernimmt ein Bündel von Pflichten, das kein Anbieter außerhalb des deutschen Marktes trägt. Sie stehen nicht in der Werbung. Sie stehen im Glücksspielstaatsvertrag, in den Ausführungsbestimmungen der GGL und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen jedes Anbieters. Wer sie ignoriert, verliert den Schutzmechanismus, an dem die Lizenz hängt: den Datenabgleich mit OASIS und LUGAS, das eigene Einzahlungskonto, die Insolvenzsicherung der Spielerguthaben, den Panikbutton. Diese Pflichten sind der Grund, warum eine Lizenz mehr Sicherheit bringt als jede ausländische Genehmigung – und der Grund, warum dieselbe Lizenz ein 1.000-€-Monatslimit, eine 72-Stunden-Frist bei Erstverifikation und das Verbot anonymen Zahlens mit sich bringt.

Spielerschutz: 18 Jahre, ein Konto, ein Limit
Die Teilnahme an Sportwetten ist ab 18 Jahren erlaubt (§ 4 Abs. 3 GlüStV). Jeder Spieler darf nur ein Konto beim selben Anbieter führen (§ 6a), und es muss vollständig verifiziert sein. Vor der Verifikation gilt eine Übergangsfrist von höchstens 72 Stunden mit einer Einzahlungsgrenze von 100 €, und während dieser Frist darf der Anbieter keine Auszahlung vornehmen – ein Mechanismus, der verhindert, dass Konten ohne Identitätsprüfung Geld bewegen.
Das Einzahlungslimit ist das auffälligste Schutzelement (§ 6c Abs. 1): 1.000 € pro Kalendermonat, quergilt für alle Anbieter, technisch durchgesetzt über die Limitdatei LUGAS. Ein Anbieter darf für einzelne Spielerinnen und Spieler eine höhere Grenze setzen, maximal 10.000 €, in einem eng definierten Anteil seines aktiven Kundenstamms bis 30.000 € – aber nur gegen nachweisbar wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, nicht auf Selbstauskunft allein. Eine Senkung des Limits greift sofort, eine Erhöhung erst nach sieben Tagen Karenz, um spontane Anstöße abzufedern.
Paralleles Spiel ist verboten (§ 6h). OASIS, die Spielersperrdatei (§§ 8, 8a), wird bei Registrierung und Login abgefragt; eine Selbstsperre dauert mindestens drei Monate, wenn die Spielerin oder der Spieler eine Frist nennt, sonst mindestens ein Jahr. Der Panikbutton (§ 6i Abs. 3) löst eine 24-Stunden-Sperre in Echtzeit aus. Offshore-Anbieter sind an dieses System nicht angeschlossen – wer dort spielt, fällt durch keines dieser Netze.
Livewetten, erlaubte Märkte und Cash Out
Was live gewettet werden darf, definiert § 21 Abs. 4 GlüStV: während eines laufenden Ereignisses nur auf das Endergebnis und auf Komponenten wie das nächste Tor, den nächsten Satz oder vergleichbare Ereignisse – in Sportarten, in denen solche Ereignisse selten sind. Nächstes Tor im Fußball ist erlaubt; nächster Punkt im Tennis, nächster Korb im Basketball nicht. Es geht um die selteneren, spielentscheidenden Aktionen, nicht um jeden Spielzug.
Das Wettprogramm, das die GGL genehmigt (§ 21 Abs. 5), schließt Ereignisse mit überwiegend Minderjährigen und Amateuren aus – in der Praxis der GGL zählt Fußball unterhalb der 3. Liga als Amateurliga. Verboten sind manipulationsanfällige Wetten und Wetten auf Regelverstöße und deren Sanktionierung. Wetten auf soziale oder politische Ereignisse sind ohnehin nicht zulässig. Esports ist nach dem Verständnis der GGL kein Sport; lizenzierte Esports-Wetten gibt es in Deutschland nicht.
Virtuelle Sportwetten sind nicht abschließend geregelt – zur Seite eines Lesers schreibt man dazu besser nichts Halbgares, sondern verweist auf das jeweilige Wettprogramm des Anbieters. Cash Out ist weder im Gesetz noch in den Auslegungsregeln der GGL zentral verortet; es ist eine Funktion des Wettanbieters, und das, was er darunter versteht und wann er sie anbietet, steht in seinen Bedingungen. Gewinne werden nach dem offiziellen Ende des Ereignisses ausgezahlt; ein im Gesetz verankerter Einzelwetten-Einsatzdeckel für Sportwetten existiert nicht.
Werbung, Boni und das, was nicht im Werbetext steht
Werben dürfen nur Erlaubnisinhaber (§ 5 Abs. 7). Das Werbeverbot zwischen 6 und 21 Uhr (§ 5 Abs. 3 Satz 1) betrifft Slots, Online-Poker und Online-Casino – nicht Sportwetten. Für Sportwetten gelten: keine Werbung für ein Ereignis kurz vor oder während seiner Live-Übertragung im selben Kanal; keine Werbung mit aktiven Sportlerinnen, Sportlern oder Funktionärinnen, Funktionären; keine Affiliate-Vergütung nach Umsatz, Einzahlung oder Einsatz (§ 5 Abs. 3, 6).
Der Glücksspielstaatsvertrag enthält keine Klausel, die einen Sportwetten-Bonus der Höhe, dem Umsatzfaktor oder der Mindestquote nach begrenzt. Was ein Anbieter anbietet, ist seine Sache; gelesen werden muss, was er daneben schreibt. Neukundenboni hängen in aller Regel an Umsatzbedingungen, einer Mindestquote und einer Frist – meist 30 Tage, in Einzelfällen kürzer – innerhalb derer der Bonusumsatz erfüllt werden muss. Gratiswetten, sogenannte Freebets, zahlen ihren Einsatz im Gewinnfall häufig nicht zurück; sie sind kein risikoloser Ersatz für eine platzierte Wette, sondern ein Voucher mit eigenen Bedingungen. Vermarktungsbegriffe wie „risikofrei“ oder „100 %“ beschreiben die Konstruktion, nicht das Risiko – das liegt im Kleingedruckten.
Bonus- und Promo-Codes werden auf dieser Seite nicht abgedruckt. Sie veralten im Tagesrhythmus der Anbieter und gehören auf die Angebotsseite des jeweiligen Buchmachers.
Lizenz, Zahlung und Steuer: das, was die Anbieterliste nicht erzählt
Wer auf der Whitelist steht, unterliegt zusätzlichen Regeln für Zahlungswege, Spielerguthaben und Steuern. Diese Regeln sind der stille Grund, warum ein und dieselbe Wette bei einem lizenzierten deutschen Anbieter anders abgewickelt wird als bei einem Offshore-Buchmacher – und warum manche Zahlungsmittel in Deutschland schlicht nicht auftauchen, die anderswo selbstverständlich sind.
Zahlungsmethoden unter deutschem Recht
Erlaubt sind ausschließlich Zahlungen von einem Konto, das auf den eigenen Namen der Spielerin oder des Spielers läuft und bei einem Institut unter dem Geldwäschegesetz geführt wird (§ 6b Abs. 4). Anonyme Zahlungsmittel sind nicht zulässig – das ist der Mechanismus, der Kryptowährungen und anonyme Prepaid-Produkte aus dem lizenzierten Geschäft herausnimmt. Welche Marken ein Anbieter konkret anbietet, ist nicht gesetzlich vorgegeben, sondern Sache des Anbieters; zu lesen ist es in seinen Zahlungsbedingungen.
Spielerguthaben liegen auf einem insolvenzgeschützten Treuhandkonto. Bei Kontoschließung wird das Restguthaben innerhalb von fünf Werktagen ohne Gebühr ausgezahlt (§ 6b Abs. 6-7). Das schützt Spielerinnen und Spieler davor, dass eine Insolvenz des Anbieters das Guthaben verschwinden lässt – ein Risiko, das außerhalb des deutschen Lizenzregimes real ist.
Im Marketing tauchen Krypto, Paysafecard ohne Registrierung und ähnliche anonyme oder pseudonyme Methoden als „neue Zahlungswege“ auf. Sie sind es rechtlich in Deutschland nicht. Wer dort einzahlt, kann das nicht über einen lizenzierten Anbieter tun, ohne sich selbst zu widersprechen.
Sportwettensteuer: 5,3 %, aber anders gerechnet, als es klingt
Die Sportwettensteuer steht in §§ 16-25 RennwLottG und beträgt 5,3 % der Bemessungsgrundlage „Einsatz abzüglich der Steuer selbst“ (§§ 17, 18). Das sind rund 5,03 % des ausgezahlten Einsatzes (5,3 / 105,3). Sie wird vom Veranstalter geschuldet, nicht von der Spielerin oder dem Spieler (§ 19). Wie der Anbieter sie weitergibt – ob er die Quote senkt, den Einsatz kürzt oder den Bruttoerlös schmälert –, ist seine Entscheidung und steht in seinen Bedingungen. Wer behauptet, „5,3 % vom Einsatz“ würden einbehalten, formuliert die Mechanik falsch.
Die Steuer wird auch von nicht-lizenzierten Anbietern erhoben. Die Tatsache, dass ein Anbieter die Steuer zahlt, belegt keine Lizenz. Sie belegt nur, dass er veranlagt ist oder veranlagt werden könnte.
Offshore und die Frage der Rückforderung
Wetten ohne deutsche Erlaubnis sind unerlaubtes Glücksspiel (§ 4 Abs. 1 GlüStV). Strafrechtlich kann das Veranstalten nach § 284 StGB mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe und das Bewerben nach § 284 StGB mit bis zu einem Jahr belangt werden; die Teilnahme steht in § 285 StGB und kann bis zu sechs Monate oder eine Geldstrafe nach sich ziehen. Strafverfolgungen gegen einzelne Spielerinnen und Spieler sind nicht etabliert – was kein Freifahrtschein und keine Drohung sein sollte.
Die zivilrechtliche Frage steht seit Juli 2024 beim EuGH. Der Bundesgerichtshof hat am 25. Juli 2024 (Az. I ZR 90/23) dem Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob die Dienstleistungsfreiheit einer Nichtigkeit von Sportwettenverträgen entgegensteht; geklagt wird gegen Tipico auf Rückzahlung von mehr als 3.700 € Verlusten aus den Jahren 2013 bis 2018. Der Generalanwalt Nicholas Emiliou hat in seinen Schlussanträgen vom 19. März 2026 in der Rechtssache C-530/24 es grundsätzlich für möglich gehalten, unlizenzierte Anbieter zur Rückzahlung verlorener Einsätze zu verpflichten, mit der Ausnahme, dass Behörden zugesichert haben, die Lizenzpflicht vorerst nicht durchzusetzen. Das Urteil steht aus. Bis dahin ist keine Erstattung gesichert – weder im konkreten Fall, noch im Prinzip.
Wer seriös spielt, spielt unter deutscher Lizenz: wegen des Glücksspielstaatsvertrags, wegen OASIS und LUGAS, wegen der insolvenzgeschützten Spielerguthaben. Wer offshore spielt, akzeptiert eine höhere Einzahlungsgrenze, weniger Marktregeln und im Streitfall das Risiko, mit der Frage allein zu bleiben.
Verantwortungsvolles Spielen in Deutschland
Spielerschutz ist im Glücksspielstaatsvertrag 2021 ein Querschnittsthema. Er greift nicht erst bei Problemen, sondern ist in den Mechaniken des Marktes verankert: Einzahlungslimit, Verifikation, Selbstsperre, Panikbutton. Diese vier Hebel arbeiten zusammen und sind nur in der lizenzierten Welt wirksam.
Das gemeinsame Einzahlungslimit von 1.000 € pro Monat ist keine Empfehlung, sondern eine technische Sperre. Sie wird über die Limitdatei LUGAS abgeglichen, die jeder Erlaubnisinhaber ansieht, bevor er eine Einzahlung annimmt. Wer das Limit erreicht hat, kann im Rest des Monats bei keinem lizenzierten Anbieter in Deutschland einzahlen – und genau das ist die Schutzidee: nicht der einzelne Anbieter, sondern das System begrenzt.
OASIS, das Online-Abfrage- und Sperrsystem, wird bei Registrierung und Login abgefragt. Eine Sperre, die Spielerinnen und Spieler selbst beantragen, läuft mindestens drei Monate, wenn eine Frist angegeben ist, sonst mindestens ein Jahr. Fremdsperren – durch Angehörige oder Kreditgeber – sind möglich, mit eigenen Verfahrensregeln. Der Panikbutton löst eine 24-Stunden-Sperre in Echtzeit aus und ist als Sofortmaßnahme für jede Spielerin und jeden Spieler verfügbar.
Wer sich selbst oder anderen helfen lassen will, findet im Netz Anlaufstellen wie die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und ihre Beratungsangebote. Die Sucht- und Sozialberatungsstellen der Länder sind über die Landesstellen erreichbar. Sie beraten unabhängig vom Anbieter, an dem gespielt wurde. Offshore-Buchmacher sind an dieses Hilfesystem nicht angeschlossen; Hilfesuche läuft immer über deutsche Stellen.
Boni und Gratiswetten: was ein Willkommensangebot wirklich kostet
Bonusseiten sehen aus wie Geschenke; sie sind Voucher mit Bedingungen. Die Mechanik ist die gleiche wie bei einem Aktionsgutschein, der nur in einer bestimmten Filiale und nur in einem bestimmten Zeitraum gilt: Er löst sich ein, wenn die Regeln passen, und verfällt, wenn nicht.
Die drei Bedingungen, die in jedem Willkommensangebot eines seriösen neuen Wettanbieters auftauchen, sind der Umsatzfaktor, die Mindestquote und die Frist. Der Umsatzfaktor sagt, wie oft der Bonus – oder Bonus plus Einzahlung – umgesetzt werden muss, bevor eine Auszahlung möglich wird; bei 5-fach auf den Bonusbetrag sind aus einem 100-€-Bonus 500 € Einsatz, die mit qualifizierenden Wetten zu erbringen sind. Die Mindestquote setzt eine untere Preisgrenze für die Wetten, die zählen; 1,80 ist häufig, 2,00 nicht unüblich, 1,50 eher niedrig angesetzt. Die Frist ist das Verfallsdatum: 30 Tage ist die Regel, 14 Tage ist streng, 60 Tage ist großzügig. Wer eine dieser Bedingungen verfehlt, verliert Bonus und mit ihm häufig die daraus entstandenen Gewinne.
Eine „risikofreie“ Wette ist in aller Regel eine Gratiswette, deren Einsatz im Gewinnfall nicht zurückfließt. Heißt: Wenn die Wette gewinnt, wird nur der Reingewinn ausgezahlt, nicht Einsatz plus Gewinn. Wer das Risiko „risikofrei“ nennt, verschiebt es von der Wette auf die Mechanik – der Wettschein ist im Gewinnfall weniger wert, als er scheint. „100 % Bonus“ bezieht sich auf die Höhe, nicht auf das, was behalten werden kann.
Der ehrliche Weg, ein Angebot zu lesen, ist nicht die Werbeseite, sondern die Bonus-AGB. Die Werbung nennt das Beste; die AGB nennt das, was gilt. Beide zusammen ergeben das Angebot. Wer nur eines liest, sieht ein anderes Angebot als das, das er bekommt.
Berechnungsbeispiel: was ein Bonusumsatz wirklich heißt
Ein 100-€-Bonus mit 5-fachem Umsatz auf den Bonus verlangt 500 € qualifizierten Einsatz. Bei 10 € pro Wette und 50 Einzelwetten – jede zu Mindestquote 1,80 – lassen sich 500 € Einsatz erbringen. Die Frage, die sich daran anschließt, ist nicht „wie viele Wetten?“, sondern „wie viel kostet das?“. Die Kosten stecken in der Marge des Marktes, auf dem gewettet wird.
Bei einer typischen 1X2-Marquoi im Fußball, etwa 1,90 – 3,40 – 4,20, ergibt die Auszahlungsquote 1 / (1/1,90 + 1/3,40 + 1/4,20) ≈ 0,958 – die Marge liegt bei rund 4,2 %. Bei 500 € Einsatz sind das rund 21 € erwarteter Verlust, wenn die Wetten genau auf diesem Markt platziert werden. Bei Märkten mit höherer Marge steigt der Wert, bei niedrigerer Marge sinkt er. Wer den Bonusumsatz ernst nimmt, schaut auf den Markt, nicht nur auf den Bonus.
Das ist kein sicheres Ergebnis einer einzelnen Wette und kein Tipp, was passieren wird. Es ist ein statistischer Mittelwert über viele Wetten unter den genannten Annahmen. Wer mit zehn Wetten aus dem Umsatz kommt und mit Pech oder Glück rechnet, sieht diesen Mittelwert nicht.
Zahlung und Auszahlung: wasserdichte Wege, eigene Konten, eigene Fristen
Wer bei einem lizenzierten Anbieter einzahlt, zahlt von einem Konto, das auf seinen eigenen Namen läuft und bei einem Institut mit Geldwäschepflichten geführt wird. Das schließt dritte Personen, Mietkonten und gemeinsame Konten aus – und es schließt Zahlungsmittel aus, die keine Identitätsprüfung vorsehen. Kryptowährungen sind nach dieser Regel kein zulässiger Zahlungsweg im lizenzierten Geschäft; eine Paysafecard, eingelöst ohne Registrierung, ist es ebenfalls nicht.
Die Auszahlung folgt der Einzahlung auf demselben Weg, wo immer möglich. Diese „Closed Loop“-Regel erschwert Geldwäsche und schützt Spielerinnen und Spieler davor, dass Gewinne auf fremde Konten fließen. Bearbeitungszeiten sind Sache des Anbieters: Einige zahlen noch am Werktag der Anfrage, andere brauchen 24 bis 72 Stunden. Das Restguthaben bei Kontoschließung wird innerhalb von fünf Werktagen ohne Gebühr ausgezahlt (§ 6b Abs. 6-7).
Die Auszahlungsdauer ist einer der Punkte, an denen die Anbieter sich unterscheiden – nicht im Tagesgeschäft, sondern im Detail. Seriöse neue Wettanbieter veröffentlichen ihre Auszahlungszeiten transparent; weniger seriöse schreiben sie in Klauseln, die im Zweifel das Recht des Anbieters stärken als das der Spielerin oder des Spielers.
Die Top-10 der deutschen Wettanbieter im Whitelist-Stand 2. Oktober 2026
| Anbieter | Whitelist-Status | Erlaubnisinhaber (Sitz) | Sportwetten-Erlaubnis seit |
|---|---|---|---|
| AdmiralBet | GGL Whitelist | Greentube Betting Malta Limited (Malta) | 09.10.2020 |
| bet365 | GGL Whitelist | Hillside (Europe) ENC (Ta’Xbiex, Malta) | 09.10.2020 |
| Tipico | GGL Whitelist | Tipico Co. Limited (St. Julian’s, Malta) | 09.10.2020 |
| Tiptorro | GGL Whitelist | Torro Tec Limited (Malta) | 30.06.2021 |
| NEO.bet | GGL Whitelist | Greenvest Betting Limited (Malta) | 09.10.2020 |
| Interwetten | GGL Whitelist | Interwetten Gaming Limited (Sliema, Malta) | 02.11.2020 |
| ODDSET | GGL Whitelist | ODDSET Sportwetten GmbH (Hessen) | 18.11.2020 |
| Betway | GGL Whitelist | Betway Limited (Malta) | 09.03.2021 |
| bpremium | GGL Whitelist | Ladbrokes (Deutschland) Ltd. (Gzira, Malta) | 09.10.2020 |
| Wettarena | GGL Whitelist | I.B.C. Sportsbetting Limited (Sliema, Malta) | 09.10.2020 |
Die Tabelle zeigt, was die Whitelist zeigt: die Domain, den Erlaubnisinhaber mit Sitz und das Erstdatum der Erlaubnis. Sie zeigt nicht, was ein Anbieter kann oder was er im Schnitt auszahlt – das gehört in die individuellen Analysen der Anbieter. Die Tabelle zeigt auch nicht, wer „am neuesten“ ist, denn das entscheidet sich über das Erstdatum, nicht über das Marketing. Acht der zehn Domains tragen ein Erstdatum aus dem Jahr 2020, zwei aus dem ersten Halbjahr 2021. „Neu“ in 2026 heißt bei diesen Anbietern fast ausnahmslos: derselbe Erlaubnisschub, andere Werbelinie.
Was die Tabelle nicht zeigt und die Lektüre der folgenden Abschnitte erforderlich macht: dass ein Erlaubnisinhaber aus Malta nicht „einer ausländischen Lizenz“ gleichkommt – es ist eine deutsche Erlaubnis, angesiedelt bei einer Gesellschaft mit Malta-Sitz. Das ist im lizenzierten deutschen Wettmarkt die häufigste Konstruktion, weil viele Anbieter aus der europäischen Wettbranche dort ihre operative Heimat haben.
AdmiralBet – österreichische Eigentümerstruktur, deutsche Erlaubnis
AdmiralBet wird auf der GGL-Whitelist von der Greentube Betting Malta Limited geführt; die Ersterlaubnis datiert auf den 9. Oktober 2020, mit Folgeerlaubnissen vom 13. Dezember 2022 und 29. Juli 2024. Die Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele besteht seit dem 28. September 2022. Hinter der Marke steht die Novomatic-Gruppe.
Das Angebot ist breit aufgestellt; auf der Sportseite finden sich Fußball, Tennis, Eishockey und Nischensportarten, dazu Livewetten im Rahmen der erlaubten Komponenten. Wer eine österreichisch geprägte Marke mit deutscher Erlaubnis sucht, findet sie hier. Wer die Casino-Schwester bevorzugt, sieht sie auf der Slot-Domain.
Für wen der Anbieter passt: für Sportwetten-Fans, die eine etablierte Marke mit klarer Erlaubniskette und österreichischer Verwurzelung schätzen. Was er kostet: die übliche 5,3 %ige Sportwettensteuer, dazu die AGB-Bedingungen der laufenden Angebote.
bet365 – der Branchenstandard im deutschsprachigen Raum
Die Whitelist führt die Hillside (Europe) ENC (Ta’Xbiex, Malta) als Betreiberin; die Ersterlaubnis wurde am 9. Oktober 2020 erteilt, ergänzt durch eine Folgeerlaubnis vom 27. Dezember 2022. Die Marke setzt den Branchenmaßstab – beim Live-Angebot, dem Quotenniveau und der Geschwindigkeit bei Auszahlungen.
Dass bet365 nicht „neu“ in 2026 ist, schmälert seine Position nicht. Wer die Volatilität eines Quotenmodells sucht, das den Markt in Sekunden mitbewegt, findet sie hier. Wer dagegen eine über Jahre gewachsene Marke mit einfach bedienbarem Wettschein sucht, ist bei dem Anbieter ebenfalls richtig – im deutschsprachigen Raum ist er eine der wenigen Adressen, an denen man sich nicht zwischen Marktabdeckung und Handhabung entscheiden muss.
Besonderheit des Angebots: für Wetten mit hoher Frequenz, für In-Play-Fans, für alle, denen Markttiefe wichtiger ist als ein Bonus-Volumen. Einschätzung: Das Kleingedruckte wirkt internationaler als manches Mitbewerber-AGB.
Tipico – der Anbieter mit dem laufenden EuGH-Verfahren
Die Tipico Co. Limited (Portomaso Business Tower, St. Julian’s, Malta) fungiert als Inhaberin; gegründet wurde das Unternehmen 2004 durch Oliver Voigt, Dieter Pawlik, Mladen Pavlovic und Wolfgang Kuentzle. Die Erlaubnisdatierung umfasst den 9. Oktober 2020 sowie eine spätere Anpassung zum 9. Dezember 2022. Tipico ist die Marke mit der stärksten stationären Präsenz im deutschen Markt – die roten Wettläden sind vielen Spielern aus dem Stadtbild bekannter als die Online-Plattform.
Der Vorlagebeschluss des BGH vom 25. Juli 2024 (Az. I ZR 90/23) betrifft Tipico direkt: ein Kläger fordert mehr als 3.700 € Verluste aus den Jahren 2013 bis 2018 zurück. Der Generalanwalt hat in seinen Schlussanträgen vom 19. März 2026 eine Rückzahlungspflicht grundsätzlich für möglich gehalten. Das Urteil steht noch aus. Für die laufende Bewertung als Anbieter ändert das nichts; für die Frage, was aus den Jahren vor 2020 zurückgefordert werden kann, ändert es möglicherweise alles.
Zielgruppe: Sportwetten-Fans, die eine bekannte Marke mit Wettbüro-Hintergrund schätzen, mit Cash-Out-Funktion und einer breiten Zahlungsmethodenpalette. Einschätzung: Die Marketingintensität kann bei Einsteigern leicht für Irritationen bei der Verlustdiskussion sorgen.
Tiptorro – mobile App aus dem Hause Tipico
Die Torro Tec Limited mit Sitz in Malta ist Erlaubnisinhaberin; die Ersterlaubnis datiert auf den 30. Juni 2021, eine Folgeerlaubnis auf den 27. Dezember 2022. Im App Store tritt sie als „behördlich zugelassener Sportwettveranstalter unter Aufsicht der GGL“ auf. Tiptorro ist die mobile Variante der Tipico-Plattform, mit Fokus auf App und mobile Wettfunktionen.
Die Konstruktion ist nicht ungewöhnlich: die Mutter betreibt zwei Marken, eine stationär verankerte und eine mobile. Beide laufen unter dem Schutz der Whitelist, beide tragen dieselben AGB im Kern. Wer die eine nutzt, ist mit der anderen vertraut – und wer die andere nutzt, hat die Vorteile der mobilen Bedienung.
Was Nutzer schätzen: mobile Wetten und das Fehlen wettbürotypischer Werbung. Was man einplanen muss: die Sportwettensteuer und die Appstore-Üblichkeit, dass Bonusangebote sich an die mobile Nutzung anpassen müssen.
NEO.bet – junges deutsches Produkt mit älterer Erlaubnis
Inhaberin ist die Greenvest Betting Limited; das Erstdatum der Erlaubnis lautet 9. Oktober 2020, gefolgt von einer weiteren Erteilung am 22. Dezember 2022. NEO.bet trat mit dem Ziel an, eine „andere“ Wettkultur zu etablieren – mit Fokus auf Transparenz und Marktmodelle statt rein auf Bonusvolumen.
Das ist „neu“ im Sinne der Whitelist nicht. Es ist „neu“ im Sinne der Marktposition: eine Marke, die sich gegen die etablierten Namen stellt, ohne die Lizenzgrundlage dafür eigens erfunden haben zu müssen. Wer die deutsche Wettkultur kennt und einen Anbieter sucht, der sie ernst nimmt, ohne sich zu verstecken, ist hier richtig.
Für wen der Anbieter passt: für Spielende, die ein deutschsprachig geführtes Produkt mit engem Quoten-Fokus bevorzugen. Wo er verliert: im Volumen, wenn der Markt Tiefe in Nischen sucht.
Interwetten – österreichischer Klassiker mit Schleswig-Holstein-Historie
Die Interwetten Gaming Limited mit Sitz in Tigne‘ Point, Sliema, Malta ist Erlaubnisinhaberin; die Ersterlaubnis datiert auf den 2. November 2020, eine Folgeerlaubnis auf den 27. Dezember 2022. Interwetten darf bereits seit Dezember 2012 in Schleswig-Holstein Sportwetten anbieten; die Casinospiele-Erlaubnis für Schleswig-Holstein folgte im Januar 2013. Die deutsche Erlaubnis ist also nicht der Anfang der Marke – sie ist die bundesweite Ausweitung einer bestehenden Struktur.
„Neu“ an Interwetten ist die Durchsetzung der deutschen Erlaubnis im Bundesgebiet. Wer den österreichisch-deutschen Wettmarkt kennt, weiß, dass die Marke bereits zuvor verfügbar war – über die Schleswig-Holstein-Klausel und über das internationale Angebot. Mit der Whitelist-Erlaubnis ist sie im gesamten Markt legal verfügbar.
Profil: Geeignet für Spieler, die den Namen kennen und eine Marke mit europäischer Sporterfahrung suchen. Schwachstelle: Das Live-Tempo ist bei Wettbewerbern teilweise dynamischer.
ODDSET – der Erbe des deutschen Sportwettenmarkts
Die ODDSET Sportwetten GmbH hat vom Regierungspräsidium Darmstadt am 15. Dezember 2022 die Erlaubnis für Sportwetten im Internet und im stationären Vertrieb erhalten. Aufsichtsbehörde ist die GGL mit Sitz am Hansering 15 in Halle (Saale); die Ersterlaubnis datiert auf den 18. November 2020. ODDSET ist die Marke, an der jeder denkt, wenn von „dem deutschen Wettanbieter“ die Rede ist – der Name steht für die staatliche Phase des deutschen Wettmarkts vor 2008.
Diese Geschichte ist Stärke und Belastung zugleich. Sie ist Stärke, weil die Marke im öffentlichen Bewusstsein verankert ist; sie ist Belastung, weil das öffentliche Bewusstsein an alte Strukturen erinnert. Wer ODDSET spielt, spielt eine Marke mit Toto-Wurzeln und einem Vertrieb über Toto-Lotto-Annahmestellen.
Profil: Empfehlenswert für Fans von stationären Wetten, die mit Kombi-Optionen aus dem Toto-Kontext vertraut sind. Schwachstelle: Die Quoten bei Standardmärkten sind konservativer kalkuliert.
Betway – britisch-kanadische Marke mit deutscher Erlaubnis
Die Betway Limited ist Erlaubnisinhaberin; die Ersterlaubnis datiert auf den 9. März 2021, eine Folgeerlaubnis auf den 23. Dezember 2022, eine Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele seit dem 2. Oktober 2026. Betway hat seine globale Marke am 10. März 2021 in einer Mitteilung des damaligen Geschäftsführers Anthony Werkman in Deutschland bestätigt. Die Erlaubnis kam vom Regierungspräsidium Darmstadt und gilt für ganz Deutschland.
„Neu“ an Betway ist die deutsche Station, nicht die Marke. Wer die britisch-kanadische Konzernstruktur kennt, weiß, dass Betway seit vielen Jahren international spielt; wer in Deutschland antritt, passt sich den deutschen Regeln an – von OASIS-Abgleich bis zur 5,3 %igen Steuer.
Profil: Geeignet für Nutzer, die eine internationale Marke mit deutscher Lizenz und einhergehender Sicherheit bevorzugen. Schwachstelle: Die Wettprogramm-Tiefe erreicht nicht ganz das Niveau spezialisierter Anbieter.
bpremium – britisches Erbe unter deutschem Dach
Erlaubnisinhaberin ist die Ladbrokes (Deutschland) Limited (Unit 6, St Business Centre, 120 The Strand, Gzira, Malta, Registernummer C92799). Die Ersterlaubnis wurde am 9. Oktober 2020 erteilt, eine weitere am 21. Dezember 2022. Die Marke bpremium adaptiert das britische Ladbrokes-Erbe für den deutschen Regulierungsrahmen.
„Neu“ an bpremium ist die deutsche Adaption, nicht das Haus dahinter. Wer die Mutter kennt, kennt das Wettprogramm, die Quotenmechanik, den Livewetten-Pulsschlag – angepasst an die deutsche Regulierung, gekleidet in deutsche Sprache.
Für wen der Anbieter passt: für Spielende, die sich in britischen Marken zu Hause fühlen und die deutsche Erlaubnis schätzen. Wo er verliert: in der Bekanntheit gegenüber dem Haus, das sie führt – die Anbieterkette ist im deutschen Markt weniger sichtbar als sie international ist.
Wettarena – deutsche Marke hinter der IBC-Struktur
Erlaubnisinhaberin ist die I.B.C. Sportsbetting Limited (20, Lyons Range Court Flat Nru. 1, Triq Bisazza, Sliema SLM 1640, Malta). Erlaubnisdaten: 9. Oktober 2020, erweitert am 15. Dezember 2022. Die Marke ist Teil der Unternehmensgruppe, zu der auch bet3000 zählt.
„Neu“ an Wettarena ist die Marke selbst – nicht die Erlaubnis. Wer eine deutsche Wortmarke mit simpler Handhabung sucht, ist hier richtig. Wer die Konzernzugehörigkeit prüft, sieht sie auf der Whitelist mit dem Datum und dem Inhaber.
Für wen der Anbieter passt: für Spielerinnen und Spieler, die eine deutschsprachige Marke mit klarer Lizenzkette suchen und keinen Wert auf Marketing-Eleganz legen. Wo er verliert: im Marktumfang, der bei reinen Whitelist-Marken kleiner ausfallen kann als bei den Global Players.
Was die Auswahl ergibt
Die zehn Anbieter eint, dass sie die Erlaubnis besitzen, Sportwetten in Deutschland zu veranstalten, und dass sie auf der Whitelist geführt werden. Sie trennt, wie sie die Lizenz nutzen – im Marketing, im Wettprogramm, im Bonusmechanismus, in der Zahlungsabwicklung. Wer die Tabelle als Einkaufsliste liest, macht den Fehler, Lizenz mit Empfehlung zu verwechseln. Lizenz ist die Eintrittskarte zum Markt; was auf dem Markt geschieht, ist die Sache jedes Anbieters für sich.
Häufige Fragen
Woran erkenne ich, ob ein Wettanbieter eine deutsche Erlaubnis besitzt?
Die Erlaubnis steht auf der Whitelist der GGL. Wer den Anbieter dort mit Domain, Erlaubnisinhaber und Erstdatum findet, verfügt über die amtliche Bestätigung. Eine .de-Domain, ein Impressum oder eine werbliche Behauptung ist keine Bestätigung – die einzige amtliche Prüfung ist die Whitelist, Stand 2. Oktober 2026.
Was bedeutet es, wenn ein Anbieter nicht auf der GGL-Whitelist steht?
Er ist ohne deutsche Erlaubnis. Das macht ihn nicht zwingend kriminell, aber unerlaubt im Sinne des § 4 Abs. 1 GlüStV. Er ist weder an OASIS noch an LUGAS angeschlossen, kennt das 1.000-€-Monatslimit nicht und nimmt nicht an der deutschen Streitbeilegung teil; eine Curaçao-, Anjouan- oder Malta-Lizenz hat in Deutschland keine Wirkung.
Welche Rolle spielen OASIS und das gemeinsame Einzahlungslimit von 1.000 €?
OASIS ist die Spielersperrdatei – eine Selbstsperre, die bei jedem lizenzierten Anbieter geprüft wird; sie läuft mindestens drei Monate, wenn eine Frist genannt wird, sonst mindestens ein Jahr. Das Einzahlungslimit ist die monatliche Sperre über alle lizenzierten Anbieter hinweg, durchgesetzt über LUGAS; wer 1.000 € im Monat erreicht hat, kann im Rest des Monats bei keinem lizenzierten Anbieter einzahlen, und genau das ist die Schutzidee.
Wie wird die Sportwettensteuer von 5,3 % weitergegeben?
Sie wird vom Veranstalter geschuldet, nicht von der Spielerin oder dem Spieler. Wie der Anbieter sie weitergibt – ob er die Quote senkt, den Einsatz kürzt oder den Bruttoerlös mindert –, steht in seinen Bedingungen. 5,3 % werden auf den Einsatz minus Steuer berechnet; das sind rund 5,03 % des Einsatzes, nicht 5,3 %. Die Steuer belegt keine Lizenz, weil sie auch von nicht-lizenzierten Anbietern erhoben wird.
Welche Umsatzbedingungen und Mindestquoten gelten für ein Willkommensangebot?
Der Umsatzfaktor sagt, wie oft der Bonus umgesetzt werden muss – 5-fach auf 100 € verlangt 500 € Einsatz. Die Mindestquote setzt eine untere Preisgrenze für die Wetten, die zählen – 1,80 ist verbreitet, 2,00 nicht unüblich, 1,50 niedrig. Die Frist setzt das Verfallsdatum – 30 Tage ist die Regel, 14 Tage ist streng. Wer eine Bedingung verfehlt, verliert den Bonus und häufig die daraus entstandenen Gewinne.
Welche Zahlungsmethoden sind zulässig und warum sind Krypto und anonyme Mittel ausgeschlossen?
Erlaubt ist ausschließlich die Ein- und Auszahlung von einem Konto im eigenen Namen bei einem Institut unter dem Geldwäschegesetz. Anonyme Mittel sind ausgeschlossen, weil sie die Identitätsprüfung unterlaufen. Kryptowährungen fallen darunter, ebenso die nicht registrierte Paysafecard. Welche konkreten Marken ein Anbieter akzeptiert, steht in seinen Zahlungsbedingungen; die Regel selbst ist im Glücksspielstaatsvertrag verankert.
Vergleich – paymentwetteninfo.com
Inhalt erstellt vom Team «paymentwetteninfo.com»
