Wettanbieter mit deutscher Lizenz 2026: Wer eine GGL-Erlaubnis hat
Wer in Deutschland online Sportwetten abschließen will, kommt an einer Frage nicht vorbei: Steht der Anbieter auf der Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder? Ohne Eintrag dort fehlt die Erlaubnis nach § 9 GlüStV – und alles Weitere, von OASIS über LUGAS bis zur Einzahlungsobergrenze, hängt an dieser einen Eigenschaft. Wer dasbezüglich sauber filtern will, hat im September 2026 129 Veranstalter und Vermittler mit GGL-Erlaubnis und 229 erlaubte Glücksspielseiten zur Auswahl; bei den Sportwetten ist die Liste deutlich kürzer.

Stand und Prüfung: 17. Oktober 2026; abgeglichen mit der Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL).
Die Entscheidung für einen Wettanbieter ist eine Frage der persönlichen Prioritäten: Wer Wert auf eine GGL-Lizenz legt, wählt aus dem Whitelist-Pool aus. Wer darüber hinausgehende Erwartungen an Quoten, Live-Märkte oder Zahlungsmethoden hat, muss diese Kriterien individuell gewichten. Die folgende Liste bietet hierfür die solide Basis – sie zeigt, wer in Deutschland nach GGL-Regeln veranstaltet und was diese Regelung für das eigene Spiel bedeutet.
Im Folgenden zehn Erlaubnisinhaber der GGL-Whitelist (Stand 02.10.2026), die Reihenfolge erklärt sich aus der Art des Eintrags und der Dauer der Erlaubnis. Voraus geht ein Vergleich in Tabellenform mit dem, was die Whitelist tatsächlich über die Marken verrät. Daran schließt sich die Rechtslage an – was die Lizenz kostet, was sie verbietet und warum sie etwa für Slots nicht gilt. Danach der Spielerschutz mit den drei tragenden Mechanismen OASIS, LUGAS und dem 1.000-€-Standardlimit.
Top 10 Wettanbieter mit deutscher GGL-Erlaubnis im Vergleich
Die folgende Übersicht beschränkt sich auf das, was ein Blick auf die Whitelist zeigt: Wer steht mit welcher Domain dort, welcher Veranstalter trägt den Markennamen, seit wann besteht die Erlaubnis. Darüber hinausgehende Eigenschaften – Quoten, Zahlungswege, Bonusbedingungen – gehören in die einzelnen Abschnitte, nicht in die Lizenztabelle.

| Marke | Whitelist-Status und Erlaubnisinhaber | Erlaubnis seit |
|---|---|---|
| Bet3000 | I.B.C. Sportsbetting Limited (Sliema, Malta) | 22.04.2026 |
| Winamax | WINAMAX (Société anonyme) | 29.06.2021 |
| Tipico | Tipico Co. Limited | 09.10.2020 |
| Sportingbet | Sportingbet (Deutschland) Limited | 09.10.2020 |
| Sportwetten.de | NetX Betting Limited (Birkirkara, Malta) | 19.11.2020 |
| LeoVegas | LVSports Limited | 21.10.2024 |
| AdmiralBet | Greentube Betting Malta Limited | 09.10.2020 |
| bet-at-home | Bet-at-home.com Internet Limited | 02.11.2020 |
| Betano | Betkick Sportsbetting Limited (San Giljan, Malta) | 19.02.2021 |
| NEO.bet | Greenvest Betting Limited | 09.10.2020 |
Was die Tabelle nicht zeigt: Die Erlaubnis wird für jeweils fünf Jahre erteilt, eine Ersterlaubnis endet also rechnerisch fünf Jahre nach dem ausgewiesenen Datum. Wer länger am Markt ist, hat in der Regel eine Folgeerlaubnis – die Whitelist weist sie nicht immer aus, das Impressum des Anbieters aber tut es. Was die Tabelle auch nicht trägt: Nur die Domain, die für Sportwetten eingetragen ist, nimmt Sportwetten entgegen – ein und derselbe Veranstalter kann eine eigene Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele halten, die mit der Sportwetten-Erlaubnis nichts zu tun hat. Andersherum gilt: Eine .de-Domain ist nötig, aber nicht hinreichend; Whitelist-Eintrag ist die einzige Probe.
Was die Reihenfolge bedeutet – und was nicht
Die Tabelle ist keine Rangliste. „Bester Anbieter“ setzt eine Bewertung voraus, und die hängt vom Leser ab: Wer Cash Out schätzt, wer auf bestimme Live-Märkte Wert legt, wer mit Lastschrift einzahlt – all das entscheidet zwischen den zehn Marken, nicht die Dauer der Erlaubnis. Ein Anbieter mit Erlaubnis seit 2020 hat mehr Spielpraxis unter deutscher Aufsicht absolviert als einer, dessen Erlaubnis 2024 begann; für sich genommen sagt das nichts über die Quotierung heutiger Bundesligaspiele. Wer die Lizenz als notwendige Bedingung abhakt und den Rest nach eigenen Kriterien sortiert, nutzt die Tabelle wie vorgesehen.
Was die Tabelle zeigt, sobald man sie gegen die Marktstruktur des Jahres 2024 hält: 32 Veranstalter hatten damals eine GGL-Erlaubnis für Sportwetten, davon 13 hybrid (stationär plus online) und 19 nur online; 27 davon hatten ein aktives Angebot. Mit zehn in dieser Übersicht ist also mehr als ein Drittel der erlaubten Veranstalter erfasst – und drei Viertel aller erlaubten Anbieter liegen außerhalb dieser Auswahl. Wer einen Anbieter vermisst, der über Nacht zu den Großen gehört: Der Blick auf die vollständige Whitelist der GGL klärt, ob er fehlt, weil er keine Erlaubnis hat oder weil die Auswahl hier kürzer ist.
Rechtslage: Wer in Deutschland Sportwetten veranstalten darf
Die deutsche Sportwetten-Regulierung ist im Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV) geregelt, der am 1. Juli 2021 in Kraft trat. Erlaubnisse für die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten im Internet werden seitdem nach § 9 Abs. 8 GlüStV erteilt und von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder mit Sitz in Halle (Saale) beaufsichtigt; die Behörde ist seit fünf Jahren operativ tätig und führt die Aufsicht in eigener Zuständigkeit. Der Bundesgerichtshof, der Europäische Gerichtshof und das Regierungspräsidium Darmstadt, das vor 2021 erste Erlaubnisse erteilte, liefern ein zweites Bild der Regulierung – eines, in dem Vergaben und Rückforderungen ineinandergreifen.
Die Whitelist: Wo die Lizenz nachprüfbar ist
Das § 9 Abs. 8 GlüStV verlangt eine öffentliche Liste. Sie liegt auf den Seiten der GGL, sie ist nach Domains sortiert und sie trägt das Datum der Erstellung – zuletzt der 02.10.2026. 30 Einträge zählte der damalige Stand, davon 27 für die Veranstaltung von Sportwetten (zwei davon zusätzlich für Pferdewetten), drei nur für Pferdewetten. Wer einen Anbieter außerhalb dieser Liste findet, findet entweder keinen Anbieter von Sportwetten, oder er findet ein Angebot, das sich über andere Erlaubnisse (etwa für virtuelle Automatenspiele) legitimieren will, aber keine Sportwetten-Erlaubnis hat. Die Whitelist führt auch die ausländische Anschrift des Veranstalters – die meisten Inhaber sitzen in Malta; die deutschen Erlaubnisse werden aber an deutsche Tochtergesellschaften vergeben und sind nach deutschem Recht ergangene Verwaltungsakte.
Wie es zu den heutigen Erlaubnissen kam
Bis 2020 blockierten Gerichtsverfahren die länderübergreifenden Erlaubnisse. Die ersten Erlaubnisse überhaupt wurden im Oktober 2020 vergeben, weil sich die Verfahren über Jahre hingezogen hatten – Tipico, AdmiralBet, NEO.bet und Sportingbet gehörten zu diesem ersten Schwung. Im November 2020 kam Sportwetten.de dazu, im Februar 2021 Betano. Erst 2024 erteilte Erlaubnisse wie die von LeoVegas fallen bereits in eine zweite Welle, in der die Behörde das Procedere verfestigt hatte. Wer eine Erlaubnis „seit 2020“ hat, ist also nicht durch eine glänzende Bewerbung aufgefallen, sondern hat von der ersten Vergabe profitiert; Bet3000 mit Erlaubnis seit April 2026 markiert den jüngsten Eintrag.
Der Streit um verlorene Wetteinsätze
Parallel zu den Erlaubnissen läuft eine zivilrechtliche Frage: Wer bei einem Anbieter ohne deutsche Erlaubnis gewettet und verloren hat, kann die Einsätze zurückfordern – so die These einzelner Kläger. Der Bundesgerichtshof hat diese Frage am 25. Juli 2024 dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt (Az. I ZR 90/23); es geht um mehr als 3.700 € Verluste eines Spielers bei Tipico aus den Jahren 2013 bis 2018. Der Generalanwalt am EuGH, Nicholas Emiliou, hat am 19. März 2026 in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache C-530/24 die Möglichkeit einer Rückzahlung grundsätzlich bejaht; eine Einschränkung gilt nur dort, wo Behörden zugesichert haben, die Lizenzpflicht vorerst nicht durchzusetzen. Was daraus folgt: Die Frage ist offen, der EuGH muss noch entscheiden, und niemand sollte sich auf eine Auszahlung verlassen. Wer sein Geld zurückholen will, braucht einen Anwalt, keine Hoffnung.
Spielerschutz: OASIS, LUGAS und das 1.000-€-Limit
Die deutsche Lizenz kommt mit einer Architektur von Mechanismen, die im unerlaubten Markt nicht existieren. Drei davon prägen den Alltag eines Spielers bei einem GGL-Anbieter so deutlich, dass sie für sich genommen erklären, warum das Erlaubnissystem jenseits der Lizenz eine eigene Geschichte hat.

OASIS – die bundesweite Sperrdatei
OASIS (§§ 8, 8a GlüStV) ist die zentrale Sperrdatei. Bei der Registrierung und beim Login prüft der Anbieter, ob der Anmeldende gesperrt ist. Wer sich selbst sperrt, gibt entweder eine Frist vor – dann mindestens drei Monate – oder keine – dann mindestens ein Jahr. Dazu kommen Fremdsperren, die etwa von Familienangehörigen beantragt werden können. Wer einmal drin steht, kommt nicht so leicht wieder raus: eine Selbstsperre endet frühestens nach Ablauf der gesetzten Frist und nur auf Antrag, nicht automatisch.
LUGAS – das anbieterübergreifende Einzahlungslimit
LUGAS (§ 6c GlüStV) ist das Stück Infrastruktur, das OASIS für Geldflüsse ist. Die Limitdatei dokumentiert jeden Einzahlungsversuch; die Aktivitätsdatei hält fest, ob parallel bei anderen Anbietern gespielt wird – Parallelspiel ist nach § 6h unzulässig. Das Standardlimit liegt bei 1.000 € pro Kalendermonat, gebündelt über alle Anbieter. Eine Erhöhung ist möglich, aber nur gegen einen echten Einkommens- oder Vermögensnachweis; eine Selbsterklärung reicht nicht. Anbieter dürfen das Limit für einzelne Personen auf bis zu 10.000 € anheben, weitere Stufen bis 30.000 € sind auf höchstens ein Prozent der aktiven Spieler begrenzt.
Der Panikbutton – und was er auslöst
Wer sich beim Spielen unwohl fühlt, hat abseits von OASIS eine Sofortbremse. Der Panikbutton nach § 6i Abs. 3 sperrt das eigene Konto für 24 Stunden. Danach gilt entweder Normalzustand oder – wenn der Spieler es will – eine neue OASIS-Sperre. Wer dauerhaft aussteigen will, geht über OASIS. Wer nur eine Nacht durchatmen will, drückt den Button.
Warum Offshore-Anbieter das alles nicht haben
Ein Anbieter ohne GGL-Erlaubnis ist an keines dieser Systeme angeschlossen. Weder OASIS noch LUGAS sieht einen Spieler dort; das monatliche Limit gilt dort nicht, dafür aber auch keine Insolvenzschutzregelung für Spielergelder und keine deutsche Aufsicht. Im Streitfall bleibt nur der Weg zum Anbieter selbst, gegebenenfalls zu dessen ausländischer Aufsichtsbehörde – auf eigenes Risiko. Die GGL schätzt die Kanalisierungsquote, also den Anteil des legalen Marktes am Gesamtmarkt, nach einer Veröffentlichung von 2025 auf 77 %; 23 % des Marktvolumens 2024 sind demnach bei unerlaubten Anbietern geblieben. Wer dort spielt, spielt nicht „nur anderes“, sondern außerhalb der Schutzarchitektur.
Was die Lizenz konkret erlaubt – und was sie verbietet
Eine GGL-Erlaubnis für Sportwetten deckt ein klar umrissenes Wettprogramm ab – sie ist keine Generalvollmacht für Glücksspiele aller Art.
Erlaubte Wetten
§ 21 Abs. 1 GlüStV erlaubt festquotierte Wetten auf den Ausgang eines Sportereignisses oder eines Abschnitts davon sowie auf Vorfälle im Ereignis. Gespielt wird als Einzelwette oder als Kombinationswette; Systemwetten sind im Wettprogramm einzelner Anbieter möglich, ihre statistische Wirkung hängt vom Anbieter ab. Live-Wetten sind nach § 21 Abs. 4 nur auf das Endergebnis oder auf das nächste Tor, den nächsten Satz oder eine vergleichbare Komponente erlaubt – möglich also: nächstes Tor im Fußball, nächster Satz im Tennis; nicht möglich: nächster Punkt im Tennis, nächster Korb im Basketball. Die Behörde unterscheidet nach Häufigkeit solcher Ereignisse; was im Schnitt alle paar Minuten passiert, ist als Live-Wette ausgeschlossen.
Was nicht erlaubt ist
Verboten sind Wetten auf Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige oder Amateure beteiligt sind – in der Praxis der GGL zählt Fußball unterhalb der 3. Liga als Amateurniveau. Verboten sind manipulationsanfällige Wetten, Wetten auf Regelverstöße und auf deren Sanktionierung. Wetten auf soziale oder politische Ereignisse sind nicht zulässig. E-Sport ist nach Mitteilung der GGL kein Sport im Sinne der Regulierung; lizenzierte E-Sport-Wetten gibt es in Deutschland nicht. Gewinne werden grundsätzlich erst nach dem offiziellen Ende des Ereignisses ausgezahlt; ein Cash-Out ist Sache des Anbieters, nicht des Gesetzes – steht dort, wo er angeboten wird, und fehlt dort, wo er fehlt.
Werbung, Boni und die Spielwettensteuer
Die Werberegeln des § 5 GlüStV verbieten Werbung zwischen 6:00 und 21:00 Uhr für Slots, Online-Poker und Online-Casinospiele – Sportwetten sind von diesem Zeitfenster ausdrücklich ausgenommen. Verboten bleibt Werbung, die sich unmittelbar vor oder während der Live-Übertragung eines Ereignisses auf demselben Kanal an die Zuschauer richtet; verboten sind Werbung mit aktiven Sportlern und Schiedsrichtern sowie Affiliate-Vergütung nach Umsatz, Einzahlung oder Einsatz. Der GlüStV kennt keine Klausel, die einen Sportwetten-Bonus der Höhe nach begrenzt; Bonus, Umsatzfaktor und Mindestquote sind Sache des Anbieters.
Die Wettsteuer – im Gesetz heißt sie Sportwettensteuer nach §§ 16–25 RennwLottG – beträgt 5,3 % auf den Bemessungsgrundlage „Einsatz minus die Steuer selbst“, mithin rund 5,03 % des eingezahlten Betrags (5,3/105,3). Steuerschuldner ist nach § 19 der Veranstalter, nicht der Spieler; ob und wie der Anbieter sie an den Spieler weitergibt, regelt jeder Anbieter selbst. Wer wissen will, ob bei einem Anbieter die Steuer vom Einsatz oder vom Gewinn abgezogen wird, liest das Kleingedruckte zur Wettabgabe. Wer wissen will, was auf Gewinne aus privaten Wetten zukommt, fragt einen Steuerberater – eine pauschale Aussage lässt sich seriös nicht treffen. Gewinne aus lizenzierten Wetten unterscheiden sich hier nicht von Gewinnen aus unlizenzierten Wetten; gezahlte Steuer ist kein Beleg für eine Lizenz.
Kosten der Lizenz: Was ein 1.000-€-Einsatz im Monat statistisch kostet
Wer jeden Monat sein Standardlimit von 1.000 € vollständig ausschöpft und es auf einer Wette mit zwei gleich wahrscheinlichen Ausgängen zu Quote 1,90 setzt – ein Beispiel, kein Markt, der real quotiert ist –, zahlt dafür den Preis, den jede Wette trägt: den Margenanteil des Marktes. Die Auszahlungsquote für zwei Ausgänge zu je 1,90 ergibt sich aus 1 ÷ (1/1,90 + 1/1,90) ≈ 0,526 bzw. 52,6 %. Der Buchmacher behält entsprechend 47,4 % – der Unterschied zwischen gezahltem Einsatz und dem, was im Mittel ausgeschüttet würde.
Für den 1.000-€-Einsatz bedeutet das einen statistisch erwarteten Verlust von rund 474 € im Monat – das Maximum, das die Lizenz bei voller Ausschöpfung des Standardlimits gerade noch zulässt. Bei jeder realen Wette fallen die Quoten anders, die Märkte sind enger oder weiter, das deutsche Sportwettenprogramm enthält andere Quotenstrukturen als ein konstruiertes Zwei-Wege-Beispiel; wer etwa auf Fußball-Einzelwetten mit vielen Ausgängen setzt, kommt näher an die durchschnittliche Auszahlungsquote der Branche, die die GGL für 2024 mit 76 % angibt. Der so berechnete Erwartungswert ist ein Mittel über viele Wetten unter den genannten Annahmen und keine Aussage über den Ausgang einer einzelnen Wette; einzelne Wetten können besser oder schlechter laufen, aber im Aggregat nicht über das hinaus, was die Margen der Märkte vorzeichnen.
Wer sein Limit ausschöpft, sollte sich der Höhe des statistischen Verlusts bewusst sein – nicht, um von Wetten abzuschrecken, sondern um den finanziellen Rahmen zu kennen, in dem das deutsche System spielt. Eine 1.000-€-Grenze ohne Wissen um die Margen ist kein Selbstschutz; eine 1.000-€-Grenze mit diesem Wissen ist eine bewusste Entscheidung über das eigene Spieltempo.
Zehn Anbieter unter der Lupe
Was folgt, sind keine Empfehlungen, sondern Einordnungen. Jeder Anbieter bringt Lizenzstatus, Marktstellung und eine Eigentümlichkeit mit, die in der Auswahl berücksichtigt ist; was am Ende für wen passt, hängt von der eigenen Lesart ab.
Bet3000 – jüngste Erlaubnis der Auswahl
Bet3000 steht mit der Erlaubnis seit April 2026 am kürzesten unter den zehn Marken auf der Whitelist. Der Veranstalter I.B.C. Sportsbetting Limited ist in Sliema eingetragen, das Geschäft zielt klassisch auf stationäre Wettvermittlung mit wachsendem Online-Anteil. Wer einen Anbieter sucht, der jüngst das Procedere durchlaufen hat und entsprechend aktuelle Bedingungen anbietet, ist hier richtig; wer auf eine jahrelange deutsche Historie Wert legt, schaut weiter.
Tipico – ältester deutscher Anbieter im Vergleich
Tipico gehört zu den vier Marken der ersten Erlaubnisstunde vom Oktober 2020 und ist die Referenz, an der jeder Vergleich sich misst. Die Marke führt in Deutschland das dichteste Filialnetz und steht für Wettannahme auf allen Straßen, in denen Wettvermittlung zulässig ist. Die zivilrechtliche Auseinandersetzung um zurückgeforderte Einsätze aus der Zeit vor 2020 ist ein Kapitel aus der Geschichte des Marktes; sie entscheidet nichts darüber, wie Tipico heute quotiert oder auszahlt. Wer den Massenanbieter mit deutscher DNA sucht, landet hier; wer das im Streit befindliche Kapitel ausblenden will, sollte wissen, dass es existiert.
Winamax – deutscher Marktstart 2021
Winamax tritt mit einer Erlaubnis vom Juni 2021 an, gefolgt von der Folgeerlaubnis Ende 2022. Dahinter steht die WINAMAX SA, eine Aktiengesellschaft nach französischem Recht. Die Marke ist in Frankreich und Spanien groß, in Deutschland noch im Aufbau – wer einen Anbieter mit klarer Strategie im deutschen Markt sucht und bereit ist, einer relativen neuen Adresse zu vertrauen, hat hier ein Angebot; wer eine etablierte deutsche Vertriebsstruktur erwartet, findet sie anderswo.
Sportingbet – Erlaubnis seit 2020 mit hybridem Hintergrund
Sportingbet gehört zu den Erlaubnisinhabern der ersten Stunde (Oktober 2020, Folgeerlaubnis Dezember 2022) und ist über eine deutsche Tochter konstruiert. Die Marke führt zusätzlich eine Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele – ein Hinweis auf einen hybriden Ansatz, der über reines Sportwetten-Geschäft hinausgeht. In diesem Umfeld präsentiert sich die Plattform als erfahren, ohne dabei die klassischen Casino-Strukturen in den Vordergrund zu spielen.
Sportwetten.de – Whitelist-Eintrag mit regionalem Zuschnitt
Sportwetten.de gehört mit Erlaubnis seit November 2020 zu den frühen Marken und läuft über die NetX Betting Limited mit Sitz in Malta. Die Marke selbst wirbt mit einer starken regionalen Aufstellung – Bayern, NRW, Berlin – und einer Quote-Aussage, die im Marketing öfter auftaucht als im neutralen Vergleich. Wer einen Anbieter mit regionaler Verankerung und mittlerer Marktpräsenz sucht, ist hier bedient; wer die höchsten Quoten im Markt erwartet, sollte die Quoten im konkreten Fall vergleichen, weil die Aussage „beste Quote“ im Sportwetten-Marketing eine Selbstverständlichkeitsbehauptung ist.
AdmiralBet – österreichischer Hintergrund, deutsche Erlaubnis
AdmiralBet steht mit Erlaubnis seit Oktober 2020 und zwei Folgeerlaubnissen (Dezember 2022 und Juli 2026) als sehr aktiver Anbieter auf der Liste; die Folgeerlaubnis 2024 ist die jüngste ihrer Art in der Auswahl. Hinter der deutschen Domain steht die Greentube Betting Malta Limited, ein Unternehmen mit NOVOMATIC-Wurzeln und österreichischer DNA. Auch AdmiralBet hält zusätzlich eine Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele. Wer einen Anbieter mit österreichisch geprägter Spielphilosophie sucht, hat hier ein Angebot; die Konzernverbindung erklärt die Casino-Komponente.
bet-at-home – beständige Größe mit deutscher Erlaubnis
bet-at-home gehört zu den frühen Erlaubnisinhabern (November 2020, Folgeerlaubnis Dezember 2022) und tritt als beständige Größe der Branche auf. Die Erlaubnis ist auf den ersten Blick unauffällig: Erlaubnis seit 2020, Folgeerlaubnis 2022, ein zusätzlicher Eintrag für virtuelle Automatenspiele. Die Marke bedient das Mittelfeld der Branche und ist auf der Whitelist solide verankert. Wer einen Anbieter ohne viel Marketing-Spektakel sucht, der seine Erlaubnis nutzt undquotiert, ist hier richtig.
Betano – deutscher Marktaufbau mit europäischer Konzernmutter
Betano steht mit Erlaubnis seit Februar 2021 auf der Whitelist, getragen von der Betkick Sportsbetting Limited mit Sitz in San Giljan, Malta – Teil der Kaulmann-Verlags-gruppe-nahen Stoiximan-Struktur, die 2021 vom Regierungspräsidium Darmstadt die deutsche Erlaubnis erhielt. Die Marke hat in den Folgejahren im deutschen Markt schnell an Reichweite gewonnen, ohne das Filialnetz der etablierten Konkurrenz zu duplizieren. Wer einen Anbieter mit klarem Online-Schwerpunkt und aggressiver Marktbearbeitung sucht, findet ihn hier.
NEO.bet – Erlaubnis aus der ersten Stunde
NEO.bet steht mit Erlaubnis seit Oktober 2020 auf der Liste, mit Folgeerlaubnis Ende 2022. Hinter der Domain steht die Greenvest Betting Limited aus Malta – die Konzernverwandtschaft mit AdmiralBet ist erkennbar, die Marke positioniert sich aber eigenständig. NEO.bet tritt eher als mittelstarker Spezialist auf, weniger als Massenanbieter. Wer einen Anbieter sucht, der ohne Omnipräsenz auskommt und quotierungsseitig solide bleibt, ist hier gut aufgehoben.
LeoVegas – jüngste deutsche Erlaubnis mit Sportfokus
LeoVegas ist mit Erlaubnis seit Oktober 2024 die jüngste deutsche Sportwetten-Erlaubnis in der Auswahl; die Marke ist international als Casino-Anbieter bekannt und hat mit der Sport-Erlaubnis 2024 das deutsche Angebot erweitert. Der Veranstalter LVSports Limited sitzt in Malta; die deutsche Erlaubnis trägt das jüngste Datum der Auswahl. Wer einen Anbieter mit internationaler Konzernstärke sucht, der in Deutschland erst seit Kurzem mit eigenem Sportwetten-Angebot am Start ist, findet hier ein Profil; wer Erlaubnis-Langlebigkeit mit einem Anbieter verbinden will, schaut zu den Marken ab 2020.
Häufige Fragen
Wie lässt sich prüfen, ob ein Wettanbieter auf der GGL-Whitelist steht?
Die amtliche Liste liegt auf den Seiten der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder und ist nach Domains sortiert; ein Eintrag führt die Domain, den Veranstalter und das Datum der Ersterlaubnis. Wer eine seriöse Prüfung will, ruft die Liste direkt auf und vergleicht die exakte Domain – ein .de-Auftritt allein reicht nicht, der Eintrag muss vorhanden sein.
Was bedeutet eine deutsche Sportwetten-Erlaubnis für das Einzahlungslimit von 1.000 € und das Sperrsystem OASIS?
Anbieter mit GGL-Erlaubnis sind an OASIS und LUGAS angeschlossen; das monatliche Einzahlungslimit liegt standardmäßig bei 1.000 €, gilt anbieterübergreifend und kann nur gegen Einkommens- oder Vermögensnachweis erhöht werden. OASIS prüft bei Registrierung und Login; eine Selbstsperre läuft mindestens drei Monate, eine unbestimmte Selbstsperre mindestens ein Jahr.
Warum zählt eine Lizenz aus Curaçao oder Anjouan in Deutschland nicht?
Eine solche Lizenz ist keine deutsche Erlaubnis nach dem GlüStV; sie entfaltet in Deutschland keine Wirkung, und die GGL warnt vor unerlaubten Angeboten. Wer dort spielt, ist weder über OASIS gegen spätere Spielsucht abgesichert noch über LUGAS an ein Einzahlungslimit gebunden; im Streitfall hilft nur der Anbieter selbst.
Wie hoch ist die Sportwettensteuer, und wer trägt sie am Ende?
Die Steuer beträgt 5,3 % auf den Bemessungsgrundlage „Einsatz minus Steuer selbst“ – rund 5,03 % des eingezahlten Betrags – und ist nach § 19 RennwLottG vom Veranstalter geschuldet, nicht vom Spieler. Ob und wie der Anbieter sie weitergibt, regelt jede Plattform individuell; die Weitergabe gehört in die AGB, nicht in eine pauschale Marktannahme.
Gilt die Sportwetten-Erlaubnis auch für Slots, Poker und Casinospiele?
Nein. Eine Sportwetten-Erlaubnis deckt ausschließlich Sportwetten ab; für virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele verlangt der GlüStV eigene Erlaubnisse, die separat beantragt und separat geführt werden. Die Whitelist weist diese Erlaubnisse getrennt aus – ein Anbieter, der nur für Sportwetten eingetragen ist, darf die anderen Produkte nicht anbieten.
Nach welchen Kriterien werden Wettanbieter in einem Vergleich bewertet und gewichtet?
Eine seriöse Vergleichsanalyse trennt Lizenzstatus, Quotenlage, Wettprogramm-Tiefe, Bonusbedingungen, Zahlungswege und Auszahlungsdauer; ein Ranking, das alles in eine Zahl packt, sagt mehr über die Gewichtung des Verfassers als über den Markt. Im konkreten Fall entscheidet das eigene Profil – Cash Out, Live-Märkte, Zahlungsmethoden – welcher Anbieter passen mag.
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