Wettanbieter ohne LUGAS: Warum der Anschluss in Deutschland über alles entscheidet

Updated Oktober 2026
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Wer in Deutschland nach einem Wettanbieter ohne LUGAS sucht, sucht nach einem Anbieter, der nicht an die zentrale Limitdatei des Erlaubnissystems angeschlossen ist. Genau diese Abkopplung von der Limitkontrolle und der Sperrdatei OASIS macht aus Sicht der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) aus einem Wettangebot ein unerlaubtes. Was folgt, ist eine Bestandsaufnahme dessen, was LUGAS tatsächlich leistet, was beim Verzicht darauf verloren geht und welche Anbieter auf der Whitelist stehen.

Ein Stadion unter Flutlicht, aus großer Entfernung über eine dunkle Wiese fotografiert, am Himmel zieht Nebel auf.
LUGAS wird seit dem 01.01.2023 von der GGL verwaltet und von der Dataport AöR als IT-Dienstleister betrieben; die Kosten für die Zentraldateien tragen die Anbieter.

Datenstand: 17. Oktober 2026 · geprüft gegen die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL), Halle (Saale).

LUGAS als gemeinsames Monatslimit: Warum die Limitdatei jeden Anbieter mit deutscher Erlaubnis bindet

LUGAS ist die Kurzbezeichnung des länderübergreifenden Glücksspielaufsichtssystems. Es besteht aus zwei Zentraldateien, einer Limitdatei und einer Aktivitätsdatei, sowie den Auswertungen der Safe-Server der Anbieter. Wer in Deutschland eine Sportwetten-Erlaubnis besitzt, ist verpflichtet, an diese IT-Systeme angeschlossen zu sein. Seit dem 01.01.2023 wird LUGAS von der GGL verwaltet; den technischen Betrieb verantwortet die Dataport AöR, die Kosten der Zentraldateien tragen die Anbieter.

Ein Notizbuch mit handschriftlichen Notizen und ein Bleistift liegen auf einem Schreibtisch am Fenster, draußen fällt Morgenlicht herein.
Ende 2025 waren nach Angabe der GGL 5,3 Millionen registrierte Spielende in den LUGAS-Zentraldateien erfasst.

Die Limitdatei summiert die monatlichen Einzahlungen eines Spielenden über alle erlaubten Anbieter hinweg. Übersteigt ein Einzahlungswunsch das individuelle, anbieterübergreifende Limit, muss der Anbieter die Einzahlung ablehnen. Die Aktivitätsdatei stellt fest, ob parallel bei mehreren Anbietern gespielt wird, was nach § 6h die Regelung des Glücksspielstaatsvertrags verbietet.

Wer erfasst wird und was die Zahlen sagen

Die Zuordnung in den Zentraldateien arbeitet mit Pseudonymen, Klardaten werden dort nicht gespeichert. Bei der erstmaligen Registrierung verlangt der Anbieter die Angabe des anbieterübergreifenden Einzahlungslimits. Zum 31.12.2024 waren 6,1 Millionen Spielende in den LUGAS-Zentraldateien verzeichnet; Ende 2023 lag die Zahl bei 5,4 Millionen. Im Jahr 2024 loggten sich durchschnittlich rund 800.000 aktive Spielende mindestens einmal täglich bei einem erlaubten Anbieter ein. Ende 2025 waren nach Angabe der GGL 5,3 Millionen registrierte Spielende erfasst; 2025 verarbeitete LUGAS Daten von über 60 erlaubten Anbietern, 16 Länder nutzten die Ergebnisse für ihre Regulierung. Die Verfügbarkeit der Zentraldateien lag 2024 bei über 99,99 Prozent. Ab 2027 sollen die Auswertungen der GGL verstärkt auf Daten aus den Safe-Servern gestützt werden.

Diese Zahlen zeigen, wie groß das Vertrauensverhältnis zwischen Aufsicht und Spielenden inzwischen geworden ist. LUGAS wird durch GGL und Dataport weiter ausgebaut.

Wettanbieter ohne LUGAS: Welche Anbieter nicht angeschlossen sind und was ihr Status bedeutet

Wettanbieter ohne LUGAS und OASIS und ihre fehlende Anbindung an die Aufsicht

Ein Wettanbieter ohne LUGAS-Anbindung besitzt nach deutscher Lesart keine Erlaubnis zur Veranstaltung von Sportwetten im Internet. Er kann eine Lizenz aus Curaçao, Malta, Anjouan oder einer anderen Jurisdiktion vorweisen, aber keine dieser Lizenzen gilt in Deutschland. Er ist weder an OASIS angeschlossen, die bundesweite Sperrdatei, noch an die deutsche Aufsicht der GGL.

Der Status ist eindeutig: Die GGL warnt Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich vor illegalen Angeboten. Das Regierungspräsidium Darmstadt, das gemeinsam mit der GGL agiert, hat in den vergangenen Jahren gegen zahlreiche Anbieter ohne deutsche Erlaubnis Untersagungsverfügungen erlassen. Die Konsequenz für den Spielenden: kein einheitliches Monatslimit, keine Sperrdatei, kein Anrufungsweg vor deutscher Aufsicht.

Wettanbieter ohne LUGAS mit PayPal oder anderen Zahlungswegen

Auf einer lizenzierten Plattform akzeptiert der Anbieter ausschließlich Zahlungen von Konten, die auf den Namen des Spielenden lauten und bei einem nach Geldwäschegesetz verpflichteten Institut geführt werden. Anonyme Zahlungsmittel sind verboten. Welche konkreten Marken ein Anbieter akzeptiert, ist Sache seiner AGB. Für Anbieter ohne Anschluss gilt diese Pflicht nicht.

Legale Wettanbieter: Welche Marken auf der Whitelist stehen

Wie die GGL-Whitelist die Erlaubnis prüfbar macht

Die offizielle Whitelist nach § 9 Abs. 8 GlüStV ist die einzige verlässliche Quelle, um zu prüfen, ob ein Anbieter in Deutschland Sportwetten veranstalten darf. Der Snapshot vom 02.10.2026 listet 30 Einträge: 27 Inhaber einer Sportwetten-Erlaubnis, davon zwei zusätzlich mit Pferdewetten, und drei reine Pferdewetten-Inhaber. Jede gelistete Domain ist eine .de-Domain, wobei eine .de-Domain allein noch keine Erlaubnis belegt, da auch illegale Anbieter .de-Domains registrieren können.

Was die Whitelist über einen Anbieter verrät und was nicht

Die Whitelist zeigt das Datum der Ersterlaubnis und das Datum der Folgeerlaubnis. Eine Ersterlaubnis läuft nach § 4c Abs. 1 GlüStV fünf Jahre. Die Whitelist enthält kein Enddatum. Die gelistete Domain, unter der Sportwetten abgeschlossen werden dürfen.

Sportwetten ohne LUGAS bei lizenzierten Anbietern: die Wettanbieter im Vergleich

Die folgende Tabelle stellt lizenzierte Anbieter nebeneinander, wie sie auf der Whitelist der GGL erscheinen. Der Vollständigkeit halber folgen am Ende des Artikels die Offshore-Anbieter ohne LUGAS als gesonderte Gruppe.

Marke Whitelist-Status und Erlaubnisinhaber Sportwetten-Erlaubnis seit
ODDSET Whitelist · Sportwetten-Erlaubnis · ODDSET Sportwetten GmbH 18.11.2020
Interwetten Whitelist · Sportwetten-Erlaubnis · Interwetten Gaming Limited, Malta 02.11.2020
AdmiralBet Whitelist · Sportwetten-Erlaubnis · Greentube Betting Malta Limited 09.10.2020
bet-at-home Whitelist · Sportwetten-Erlaubnis · Bet-at-home.com Internet Limited 02.11.2020
Winamax Whitelist · Sportwetten-Erlaubnis · WINAMAX SA 29.06.2021
Tipico Whitelist · Sportwetten-Erlaubnis · Tipico Co. Limited 09.10.2020
bet365 Whitelist · Sportwetten-Erlaubnis · Hillside (Europe) ENC, Malta 02.10.2020
LeoVegas Sport Whitelist · Sportwetten-Erlaubnis · LVSports Limited 21.10.2024
NeoBet Whitelist · Sportwetten-Erlaubnis · Greenvest Betting Limited 09.10.2020

Was die Spalten nicht zeigen: Die Folgeerlaubnisse, mit denen die Erlaubnis verlängert wurde. AdmiralBet etwa hat Folgeerlaubnisse vom 13.12.2022 und 29.07.2024 erhalten. ODDSET erhielt seine Folgeerlaubnis am 15.12.2022. Diese Daten sind für die Frage, wie aktuell die Genehmigung ist, relevant. Die Whitelist führt das Datum der jeweils letzten Erlaubnis, nicht das Datum der ursprünglichen Erlaubnis.

Was die Tabelle nicht zeigt

Was die Spalten nicht zeigen: Die konkreten Zahlungswege, die ein Anbieter akzeptiert. Hier verweisen die AGB jedes Anbieters auf sein eigenes Portfolio. Auch die Wettprogramm-Tiefe, also wie viele Sportarten und Märkte ein Anbieter anbietet, ist aus der Whitelist nicht ablesbar. Wer wissen will, ob ein Anbieter Live-Wetten auf die nächste Bundesliga-Runde anbietet, muss das Wettprogramm selbst prüfen.

Rechtlicher Rahmen: Was in Deutschland gilt und was die Erlaubnis voraussetzt

Die Erlaubnis nach § 9a GlüStV und ihre fünf Bedingungen

Eine Erlaubnis zur Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten im Internet erteilt seit dem 01.07.2021 die GGL. Grundlage ist § 9a Abs. 1 Nr. 3 in Verbindung mit § 27f Abs. 1 GlüStV. Die GGL beaufsichtigt die Anbieter und kann Bußgelder verhängen (§ 28a). Die Wettsteuer, also die Sportwettensteuer nach §§ 16-25 RennwLottG, ist Sache des Finanzamts, nicht der GGL.

Was auf einer lizenzierten Plattform erlaubt ist und was nicht

Auf einer Plattform mit deutscher Erlaubnis darf auf den Ausgang eines Sportereignisses oder eines Abschnitts davon gewettet werden, als Einzelwette oder Kombiwette (§ 21 Abs. 1). Welche Wetttypen zulässig sind, legt die GGL im Sportwettprogramm fest (§ 21 Abs. 5). Live-Wetten sind während eines laufenden Sportereignisses nur auf das Endergebnis oder auf seltene Ereignisse im Spielverlauf zulässig, etwa das nächste Tor im Fußball oder den nächsten Satz im Tennis (§ 21 Abs. 4). Auf den nächsten Punkt im Tennis, den nächsten Korb im Basketball oder Ereignisse, die sekündlich fallen, darf nicht gewettet werden.

Verboten sind Wetten auf Sportereignisse, an denen überwiegend Minderjährige oder Amateure teilnehmen. In der Praxis der GGL zählt Fußball unterhalb der 3. Liga als Amateursport. Manipulationen, Regelverstöße und Sanktionen dürfen ebenfalls nicht bewettet werden (§ 21 Abs. 1a). Auf soziale oder politische Ereignisse darf nicht gewettet werden. E-Sports ist nach Angabe der GGL nicht als Sport anerkannt, weshalb es in Deutschland keine lizenzierten E-Sports-Wetten gibt.

Spielerschutz im erlaubten System

Die Teilnahme ist ab 18 Jahren erlaubt (§ 4 Abs. 3). Pro Anbieter ist ein Konto mit vollständiger Verifizierung Pflicht (§ 6a). Vor der Verifizierung darf ein Anbieter maximal 72 Stunden lang Spiel mit einem Einzahlungslimit von 100 € und ohne Auszahlungen ermöglichen. Das anbieterübergreifende Einzahlungslimit beträgt nach § 6c Abs. 1 GlüStV standardmäßig 1.000 € pro Kalendermonat und wird über die LUGAS-Limitdatei durchgesetzt. Anbieter dürfen individuell höhere Limits festlegen, bis 10.000 € oder in Ausnahmefällen bis 30.000 € für maximal ein Prozent ihrer aktiven Spielenden, sofern die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nachgewiesen ist. Eine Selbsterklärung reicht nicht aus. Eine Senkung des Limits gilt sofort, eine Anhebung erst nach sieben Tagen. Paralleles Spielen bei mehreren Anbietern ist nach § 6h verboten und wird über die LUGAS-Aktivitätsdatei erkannt.

Ein Smartphone liegt mit dem Display nach unten auf einem Küchentisch, daneben stehen ein Glas Wasser und eine Armbanduhr.
Zum 31.12.2024 waren 6,1 Millionen Spielende in den LUGAS-Zentraldateien verzeichnet, Ende 2023 waren es 5,4 Millionen.

OASIS, die Spielersperrdatei nach §§ 8, 8a GlüStV, wird bei Registrierung und Login abgefragt. Eine Selbstsperre dauert mindestens drei Monate, wenn der Spielende eine Frist benannt hat, sonst mindestens ein Jahr. Der Panikbutton nach § 6i Abs. 3 löst eine sofortige 24-Stunden-Sperre aus.

Zahlungen und Spielergelder auf einem lizenzierten Anbieter

Einzahlungen sind nur von einem Zahlungskonto zulässig, das auf den Namen des Spielenden lautet und bei einem nach Geldwäschegesetz verpflichteten Institut geführt wird (§ 6b Abs. 4). Anonyme Zahlungsmittel sind ausgeschlossen. Spielergelder werden auf einem insolvenzgeschützten Treuhandkonto geführt; bei Kontoschließung wird das Guthaben innerhalb von fünf Werktagen ohne Gebühren ausgezahlt (§ 6b Abs. 6-7).

Werbung und Bonus: was erlaubt ist

Werbung für Glücksspiel ist nur Erlaubnisinhabern gestattet (§ 5 Abs. 7). Ein Werbeverbot zwischen 06:00 und 21:00 Uhr (§ 5 Abs. 3 Satz 1) gilt für Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele, ausdrücklich nicht für Sportwetten. Für Sportwetten gelten folgende Sonderregeln: keine Werbung unmittelbar vor oder während der Live-Übertragung eines Ereignisses auf demselben Kanal, keine Werbung mit aktiven Sportlern oder Funktionären, keine Affiliate-Vergütung nach Umsatz, Einzahlung oder Einsatz (§ 5 Abs. 3, 6).

Der GlüStV enthält keine Klausel, die einen Sportwetten-Bonus betragsmäßig begrenzt oder dessen Umsatzbedingungen vorgibt. Beträge, Umsatzfaktoren und Mindestquoten ergeben sich allein aus den AGB des jeweiligen Anbieters.

Offshore und die Folgen für deutsche Spielende

Wer in Deutschland ohne deutsche Erlaubnis Sportwetten anbietet, betreibt nach § 4 Abs. 1 GlüStV unerlaubtes Glücksspiel. Eine Lizenz aus Curaçao, Anjouan oder Malta hat in Deutschland keine Gültigkeit. Die GGL warnt vor solchen Angeboten.

Strafrechtlich kann die Organisation und den Betrieb von Glücksspiel nach § 284 StGB mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden, Werbung mit bis zu einem Jahr. Die Teilnahme an unerlaubtem Glücksspiel ist nach § 285 StGB mit bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bedroht; eine Verfolgung einzelner Spielender ist nicht belegt, was weder als Freibrief noch als Bedrohung dramatisiert werden darf.

Auf dem Verwaltungsweg kann die Aufsicht mit Untersagungsverfügungen, Zahlungs- und Netzsperren vorgehen (§ 9 GlüStV). Zivilgerichte haben in mehreren Fällen Anbieter ohne deutsche Erlaubnis zur Rückzahlung verlorener Einsätze verpflichtet. Der Bundesgerichtshof hat dem Europäischen Gerichtshof am 25.07.2024 (Az. I ZR 90/23) die Frage vorgelegt, ob die Dienstleistungsfreiheit einer Nichtigkeit von Sportwettenverträgen entgegensteht; der Kläger fordert von Tipico mehr als 3.700 € aus Sportwetten der Jahre 2013 bis 2018 zurück. Der Generalanwalt des EuGH, Nicholas Emiliou, hält es in seinen Schlussanträgen vom 19.03.2026 (Rechtssache C-530/24) grundsätzlich für möglich, Anbieter zur Rückzahlung zu verpflichten, sofern die Behörden nicht zugesichert haben, die Lizenzpflicht vorerst nicht durchzusetzen. Eine Rückzahlung ist damit nicht garantiert.

Spielerschutz im und außerhalb des Erlaubnissystems

Was Spielende gewinnen, wenn sie auf lizenzierte Anbieter setzen

Auf einer Plattform mit deutscher Erlaubnis gilt das anbieterübergreifende Einzahlungslimit von 1.000 € pro Monat. Die Aktivitätsdatei verhindert, dass ein Spielender gleichzeitig bei mehreren lizenzierten Anbietern spielt und so faktisch ein höheres Limit ausreizt. OASIS greift bei Registrierung und Login und setzt eine Selbstsperre durch. Der Panikbutton bietet eine sofortige 24-Stunden-Sperre. Die Spielergelder liegen geschützt. Gewinne werden erst nach dem offiziellen Ende des Ereignisses ausgezahlt.

Was Spielende verlieren, wenn sie zu Anbietern ohne LUGAS und OASIS wechseln

Bei Anbietern ohne deutsche Erlaubnis greift weder das anbieterübergreifende Monatslimit noch die Sperrdatei OASIS. Es gibt keine deutsche Aufsichtsbehörde, die Beschwerden prüft. Zahlungen laufen nicht zwingend über ein Konto, das auf den Namen des Spielenden lautet. Es gibt keinen Panikbutton und keine Selbstsperre über die deutsche Infrastruktur. Die Wettsteuer wird zwar auch von Anbietern ohne deutsche Lizenz erhoben, doch eine entrichtete Wettsteuer ist kein Beleg für eine Erlaubnis. Die Folgen reichen von ungebremsten Einzahlungen über fehlende Sperrmöglichkeiten bis hin zur Undurchsetzbarkeit deutscher Verbraucherrechte.

Was die Suche nach Wettanbietern ohne LUGAS über den deutschen Markt verrät

Wer nach Wettanbietern ohne LUGAS sucht, sucht im Grunde nach Wettanbietern ohne deutsche Erlaubnis. Die GGL führt 30 Einträge auf der Whitelist. Außerhalb dieser Liste tummeln sich Anbieter mit Lizenzen aus Curaçao, Malta oder Anjouan, die in Deutschland unerlaubt handeln. Die Spalten der Whitelist verraten, wann ein Anbieter seine Ersterlaubnis erhalten hat und welche Folgeerlaubnisse ausgestellt wurden. Was sie nicht verraten: die Zahlungswege, das Sportwettenprogramm und die Live-Wetten-Tiefe. Diese Aspekte muss der Spielende im Wettprogramm des Anbieters selbst prüfen.

Die Schlussfolgerung: warum die Erlaubnisfrage alles überlagert

Ein Wettanbieter ohne LUGAS, OASIS und ohne Whitelist-Eintrag ist in Deutschland kein Wettanbieter im rechtlichen Sinn. Die Frage ist nicht, ob ein solcher Anbieter „besser“ oder „schlechter“ ist als ein lizenzierter, sondern ob er in Deutschland veranstaltet werden darf. Die Antwort ist: nein. Was folgt, ist eine Reihe lizenzierter Anbieter, die das deutsche Erlaubnissystem mittragen, sowie am Ende des Artikels eine gesonderte Gruppe von Offshore-Anbietern, die im deutschen Markt keine Erlaubnis haben.

Lizenzierte Wettanbieter: die zehn Marken im Detail

ODDSET — der Anbieter mit deutscher Erlaubnis seit 2020

ODDSET wird auf der Whitelist der GGL unter der ODDSET Sportwetten GmbH geführt. Die Ersterlaubnis wurde am 18.11.2020 erteilt, die Folgeerlaubnis datiert auf den 15.12.2022. Erteilt wurde sie vom Regierungspräsidium Darmstadt. Aufsichtsbehörde ist die GGL in Halle (Saale). Damit ist ODDSET einer der ältesten deutschen Erlaubnisinhaber im neuen Erlaubnissystem und Anbieter sowohl für stationären Vertrieb als auch für Online-Sportwetten.

Der Anbieter ist solide aufgestellt, was die Erlaubnis angeht, und durch die Folgeerlaubnis vom Dezember 2022 in der zweiten Genehmigungsrunde mit dabei. Wer Wert auf einen Anbieter mit langer deutscher Geschichte und klarer behördlicher Aufsicht legt, findet hier ein vollständig reguliertes Angebot.

Interwetten — Malta-Erlaubnis auf der deutschen Whitelist

Interwetten wird auf der Whitelist unter der Interwetten Gaming Limited mit Sitz in Tigne‘ Point, Sliema, Malta geführt. Die Ersterlaubnis stammt vom 02.11.2020, die Folgeerlaubnis vom 27.12.2022. Der Sitz des Unternehmens in Malta ist dabei kein Widerspruch zur deutschen Erlaubnis: Die deutsche Erlaubnis kann auch an Inhaber mit Sitz im EWR erteilt werden, solange sie die Anforderungen des GlüStV erfüllen.

Interwetten bringt die Erfahrung eines etablierten europäischen Anbieters mit, der seine deutsche Erlaubnis pünktlich zur Eröffnung des neuen Marktes 2020 erhalten hat. Für Spielende, die einen Anbieter mit EU-Sitz und deutscher Aufsicht suchen, ist Interwetten eine unauffällige Wahl.

AdmiralBet — Erlaubnis seit 2020 mit zwei Verlängerungen

AdmiralBet wird unter der Greentube Betting Malta Limited geführt. Die Ersterlaubnis datiert auf den 09.10.2020. Es folgten zwei Folgeerlaubnisse, am 13.12.2022 und am 29.07.2024. Diese dreistufige Erlaubnishistorie macht AdmiralBet zu einem der Anbieter, deren Genehmigungsstand besonders aktuell ist. Die letzte Folgeerlaubnis liegt weniger als zwei Jahre zurück.

AdmiralBet profiliert sich als Anbieter mit besonders aktueller Erlaubnis und damit besonders aktiver Aufsicht. Für Spielende, die auf eine erst kürzlich bestätigte Genehmigung Wert legen, ist AdmiralBet ein Kandidat.

bet-at-home — deutsche Erlaubnis mit doppelter Folgeerlaubnis

bet-at-home wird unter der Bet-at-home.com Internet Limited geführt. Die Ersterlaubnis wurde am 02.11.2020 erteilt, die Folgeerlaubnis am 22.12.2022. Eine zusätzliche Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele besteht seit dem 28.12.2022. Die Whitelist weist bet-at-home damit als Anbieter mit eigener Erlaubnis im Sportwetten-Bereich und einer separaten Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele aus.

Die klare Trennung der Erlaubnisse für Sportwetten und virtuelle Automatenspiele macht bet-at-home zu einem Anbieter, dessen Genehmigungsstruktur besonders transparent ist. Wer Wert auf diese Trennung legt, ist hier richtig.

Winamax — Erlaubnis seit 2021 mit französischer Erfahrung

Winamax wird unter der WINAMAX SA geführt. Die Ersterlaubnis datiert auf den 29.06.2021, die Folgeerlaubnis auf den 08.12.2022. Winamax ist ein Anbieter mit Erfahrung aus dem französischen Markt, der seit 2021 auch in Deutschland aktiv ist. Die Erlaubnis wurde vom Regierungspräsidium Darmstadt erteilt, beaufsichtigt wird das Unternehmen von der GGL.

Winamax bringt die Dynamik eines Anbieters mit, der seinen Heimatmarkt in Frankreich kennt und in Deutschland später eingestiegen ist. Wer einen Anbieter mit kontinentaler Erfahrung sucht, findet ihn hier.

Tipico — der deutsche Marktführer mit Erlaubnis seit 2020

Tipico wird auf der Whitelist unter der Tipico Co. Limited geführt. Die Ersterlaubnis datiert auf den 09.10.2020, die Folgeerlaubnis auf den 09.12.2022. Tipico ist einer der sichtbarsten Anbieter auf dem deutschen Markt. Die im Abschnitt über den rechtlichen Rahmen erwähnten zivilrechtlichen Verfahren, in denen Spielende verlorene Einsätze aus den Jahren 2013 bis 2018 zurückfordern, betreffen gerade die Zeit vor der Erlaubnis und sind Ausdruck der Frage, wie mit Altverträgen umzugehen ist.

Die rechtliche Auseinandersetzung um die Altverträge macht Tipico zum prominentesten Beispiel für die Frage, was ein Anbieter mit deutscher Erlaubnis in der Übergangszeit an Verantwortung trägt. Für Spielende, die sich für die Aufarbeitung der Marktöffnung interessieren, ist Tipico der zentrale Fall.

bet365 — der britische Gigant mit Maltauer Erlaubnis

bet365 wird auf der Whitelist der GGL unter der Hillside (Europe) ENC mit Sitz in Ta’Xbiex, Malta geführt. Die Erlaubnis wurde am 02.10.2020 erteilt. Damit ist bet365 als internationaler Anbieter mit eigener deutscher Sportwetten-Erlaubnis auf dem Markt.

bet365 bringt die Breite eines internationalen Sportwettenprogramms mit und verbindet sie mit deutscher Aufsicht. Wer einen Anbieter mit globaler Wettprogramm-Tiefe und deutscher Erlaubnis sucht, ist hier richtig.

LeoVegas Sport — jüngste Erlaubnis unter den Großen

LeoVegas Sport wird unter der LVSports Limited geführt. Die Erlaubnis für Sportwetten wurde erst am 21.10.2024 erteilt; eine Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele besteht bereits seit dem 27.02.2023. Damit ist LeoVegas Sport der Anbieter mit der jüngsten Sportwetten-Erlaubnis in diesem Vergleich.

LeoVegas Sport tritt in Deutschland erst seit kurzem als Sportwetten-Anbieter auf und bringt die Erfahrung aus dem Casino-Bereich mit. Wer einen Anbieter mit sehr aktueller Genehmigung und klarem Fokus auf das Sportwetten-Segment sucht, findet hier einen Newcomer im positiven Sinne.

NeoBet — Erlaubnis seit 2020 mit einfacher Struktur

NeoBet wird unter der Greenvest Betting Limited geführt. Die Ersterlaubnis datiert auf den 09.10.2020, die Folgeerlaubnis auf den 22.12.2022. NeoBet ist damit ein weiterer Anbieter aus der ersten Erlaubnisrunde des neuen Glücksspielstaatsvertrags, mit einer sauberen Folgeerlaubnis nach fünf Jahren.

NeoBet trägt die Erfahrung eines Anbieters, der das deutsche Erlaubnissystem von Anfang an mit aufgebaut hat. Für Spielende, die einen unauffälligen Anbieter mit klarer Erlaubnis suchen, ist NeoBet eine solide Wahl.

22Bet — Offshore-Anbieter ohne deutsche Erlaubnis

22Bet ist nicht auf der GGL-Whitelist gelistet. Der Anbieter besitzt nach eigenen Angaben und nach Angaben von Drittquellen eine Lizenz aus Curaçao, die in Deutschland keine Gültigkeit hat. 22Bet ist damit in Deutschland kein Wettanbieter im rechtlichen Sinn. Das Sportwetten-Angebot umfasst nach eigener Darstellung Fußball, Eishockey, Biathlon, Baseball und Boxen.

Was 22Bet fehlt, ist alles, was die deutsche Erlaubnis mit sich bringt: kein anbieterübergreifendes Einzahlungslimit, keine OASIS-Sperre, keine deutsche Aufsicht. Wer dennoch bei 22Bet spielt, tut dies auf eigenes Risiko und ohne die Schutzmechanismen des deutschen Marktes.

Playzilla — Offshore-Anbieter mit eigener Sportwetten-Sektion

Playzilla ist ebenfalls nicht auf der GGL-Whitelist gelistet. Die Lizenz aus Curaçao, die der Anbieter nach Drittquellen führt, hat in Deutschland keine Relevanz. Playzilla bietet einen Sportsbook-Bereich mit Live-Wetten und virtuellen Sportwetten an.

Was bei Playzilla fehlt, ist die deutsche Aufsicht. Auch das Sportwetten-Programm ist nach eigener Darstellung breit aufgestellt, was den fehlenden Anschluss an das deutsche Erlaubnissystem nicht aufwiegt.

Boomerang Bet — Offshore mit eigener Sportwetten-Regelung

Boomerang Bet ist nicht auf der GGL-Whitelist gelistet. Die Curaçao-Lizenz, die der Anbieter nach Drittquellen führt, gilt in Deutschland nicht. Boomerang Bet bietet die Bereiche Sport, In-Play, Esports und Top Leagues an und veröffentlicht eigene Sportsbook Rules.

Was Boomerang Bet fehlt, ist die Anbindung an LUGAS und OASIS. Auch die Aufsicht durch die GGL fehlt.

Sportaza — Offshore mit Lizenz aus Anjouan

Spieltisch Sportaza gibt an, von der Regierung der Autonomen Insel Anjouan, Union der Komoren, lizenziert zu sein, und nennt die Lizenznummer ALSI-202606064-FI2. Diese Lizenz hat in Deutschland keine Gültigkeit, und Sportaza ist nicht auf der GGL-Whitelist gelistet.

Was Sportaza fehlt, ist die deutsche Erlaubnis und damit jeder Anschluss an LUGAS, OASIS und die GGL. Auch eine seriöse Lizenz aus einer Jurisdiktion mit EU-Standard liegt nicht vor.

Erwarteter Verlust eines Wettmonats: Was die 1.000 € Grenze für die meisten Wettenden bedeutet

Das gesetzliche Monatslimit von 1.000 €, das § 6c Abs. 1 GlüStV für alle erlaubten Anbieter gemeinsam festlegt, lässt sich wirtschaftlich lesen. Wer das gesamte Monatslimit einmal auf eine einzelne Wette mit Quote 1,90 setzt, riskiert den vollen Betrag und gewinnt im Erfolgsfall 900 € brutto. Bei einer ausgeglichenen Zwei-Wege-Wette mit beiden Quoten bei 1,90 liegt der Marktanteil, den der Wettanbieter einbehält, die sogenannte Marge, rechnerisch bei rund 5,3 Prozent des Umsatzes. Das heißt: Wer den vollen Monatsumsatz von 1.000 € auf einer solchen Wette riskiert, gibt davon im statistischen Mittel etwa 53 € an den Buchmacher ab.

Das ist die Größenordnung, in der sich das Kostenrisiko bewegt. Es handelt sich um einen statistischen Mittelwert über viele Wetten, nicht um eine Garantie für eine einzelne Wette. Wer das Monatslimit auf viele kleine Wetten verteilt, verteilt auch den erwarteten Verlust. Wer es auf eine einzige Wette mit Quote 1,90 konzentriert, riskiert den vollen Betrag und gewinnt nur, wenn der Ausgang eintritt. Der erwartete Verlust ist in beiden Fällen derselbe, das Risiko unterscheidet sich.

Wer also plant, das Monatslimit vollständig auszuschöpfen, sollte wissen, dass davon im Mittel etwa fünf Prozent als Marge verloren gehen. Das ist der Preis für das Spiel, nicht der Preis für den Buchmacher.

Häufige Fragen zu Wettanbietern ohne LUGAS

Was ist LUGAS und welche Daten erfasst die Limitdatei?

LUGAS ist das länderübergreifende Glücksspielaufsichtssystem und besteht aus einer Limitdatei und einer Aktivitätsdatei. Die Limitdatei summiert die monatlichen Einzahlungen eines Spielenden über alle erlaubten Anbieter hinweg. Die Aktivitätsdatei stellt fest, ob parallel bei mehreren Anbietern gespielt wird. Die Zuordnung erfolgt über Pseudonyme, Klardaten werden nicht gespeichert.

Welche Wettanbieter sind nicht an LUGAS angeschlossen und was bedeutet das?

Nicht an LUGAS angeschlossen sind alle Anbieter, die nicht auf der Whitelist der GGL stehen. Dazu gehören etwa Anbieter mit Lizenzen aus Curaçao oder Anjouan wie 22Bet, Playzilla, Boomerang Bet oder Sportaza. Diese Anbieter besitzen in Deutschland keine Erlaubnis und unterliegen keiner deutschen Aufsicht. Wer dort spielt, verzichtet auf das anbieterübergreifende Einzahlungslimit, auf OASIS und auf den deutschen Rechtsweg.

Warum gilt bei lizenzierten Anbietern ein Einzahlungslimit von 1.000 € pro Monat über alle Anbieter hinweg?

Das anbieterübergreifende Einzahlungslimit von 1.000 € pro Kalendermonat ist in § 6c Abs. 1 GlüStV festgelegt. Es soll verhindern, dass Spielende durch Aufteilung auf mehrere Anbieter ein höheres Gesamtlimit ausreizen. Die Durchsetzung erfolgt über die LUGAS-Limitdatei, in der die Einzahlungen aller erlaubten Anbieter zusammengeführt werden.

Was verhindert LUGAS außer Limitüberschreitungen, etwa paralleles Spielen bei mehreren Anbietern?

Neben der Limitdatei gehört die Aktivitätsdatei zu LUGAS. Sie stellt fest, ob ein Spielender parallel bei mehreren erlaubten Anbietern aktiv ist. Paralleles Spielen ist nach § 6h GlüStV verboten. Die Aktivitätsdatei ermöglicht es, Verstöße zu erkennen und zu ahnden.

Was verliert, wer bei einem Anbieter ohne Anbindung an LUGAS und OASIS wettet?

Wer bei einem Anbieter ohne Anbindung an LUGAS und OASIS wettet, verliert das anbieterübergreifende Einzahlungslimit, den Schutz der Sperrdatei, die Aufsicht durch die GGL und den Zugang zu deutschen Verbraucherrechten. Zahlungen laufen nicht zwingend über ein eigenes Konto. Es gibt keinen Panikbutton und keine insolvenzgeschützte Spielergeldverwaltung nach deutschem Standard.

Wie lässt sich über die GGL-Whitelist prüfen, ob ein Anbieter eine deutsche Erlaubnis besitzt?

Die offizielle Whitelist der GGL nach § 9 Abs. 8 GlüStV ist die einzige Quelle, um zu prüfen, ob ein Anbieter in Deutschland Sportwetten veranstalten darf. Sie ist über die Webseite der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder abrufbar und listet alle Inhaber einer Sportwetten-Erlaubnis mit Domain und Datum der Erlaubnis. Eine .de-Domain allein ist noch kein Beleg für eine Erlaubnis.

Inhalt erstellt vom Team «paymentwetteninfo.com»