Wettanbieter ohne deutsche Lizenz: Was Suchende in Deutschland wirklich erwartet
Stand: 17. Oktober 2026 · geprüft gegen die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL)

Wer nach Wettanbietern ohne deutsche Lizenz sucht, stößt schnell auf Anbieter aus Curaçao, Anjouan oder Malta, auf Werbung mit Kryptowährungen und auf Versprechen, die das deutsche System nicht hergibt. Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder führt eine öffentliche Liste, die Whitelist, auf der nur Anbieter mit einer deutschen Erlaubnis nach § 9 Abs. 8 GlüStV stehen. Eine Lizenz aus einem anderen Land ändert daran nichts: Wer in Deutschland Sportwetten ohne diese Erlaubnis anbietet, betreibt unerlaubtes Glücksspiel, und die GGL geht mit Untersagungen und Netzsperren dagegen vor. Im Jahr 2025 waren 1.843 illegale Websites aus Deutschland nicht mehr erreichbar; die Zahl der Untersagungsverfahren stieg von 68 im Jahr 2022 auf 287 im Jahr 2025.
Die folgende Einordnung zeigt, was die fehlende Erlaubnis konkret bedeutet: für die Rechtslage, für den Spielerschutz und für die Frage, welche Anbieter auf der Whitelist stehen und welche Alternativen Spieler dort finden.
Die Rechtslage in Deutschland: Was eine GGL-Erlaubnis voraussetzt
Die Rechtslage in Deutschland dreht sich nicht um die Frage, ob ein Anbieter irgendeine Lizenz besitzt, sondern ob er eine deutsche Erlaubnis hat. Der Glücksspielstaatsvertrag 2021, in Kraft seit dem 1. Juli 2021, überträgt der GGL in Halle (Saale) die Aufgabe, die bundesweite Erlaubnis zur Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten im Internet zu erteilen (§ 9a Abs. 1 Nr. 3, § 27f Abs. 1 GlüStV). Die Aufsicht und die Ahndung von Verstößen liegen ebenfalls bei der GGL (§ 28a). Die Steuer wird dagegen vom Finanzamt erhoben; die GGL ist keine Steuerbehörde.

Die Whitelist nach § 9 Abs. 8 GlüStV ist die einzige verlässliche Prüfgröße. Stand 02.10.2026 führt sie 30 Einträge: 27 Inhaber einer Sportwetten-Erlaubnis, von denen zwei zusätzlich Pferdewetten anbieten dürfen, sowie drei weitere nur für Pferdewetten. Insgesamt verzeichnete die GGL im September 2026 129 Veranstalter und Vermittler mit Erlaubnis auf 229 erlaubten Glücksspielseiten aller Spielarten. Jede gelistete Domain ist eine deutsche Internetseite, aber eine solche Endung allein beweist noch keine Lizenz: geprüft wird ausschließlich, ob die Domain in der Whitelist unter der Sportwetten-Erlaubnis eines Inhabers geführt wird. Eine Ersterlaubnis läuft fünf Jahre (§ 4c Abs. 1); die Whitelist nennt nur Ausstellungsdaten, kein Enddatum.
Was darf überhaupt gewettet werden? § 21 Abs. 1 GlüStV lässt festgelegte Quoten auf den Ausgang eines Ereignisses oder eines Abschnitts sowie auf Vorkommnisse darin zu, als Einzel- oder Kombinationswette. Welche Wetttypen erlaubt sind, legt das Sportwettprogramm nach § 21 Abs. 5 fest. Livewetten sind eingeschränkt: Während eines laufenden Ereignisses darf nur auf das Endergebnis oder auf das nächste Tor, den nächsten Satz oder eine vergleichbare Komponente gewettet werden, und nur in Sportarten, in denen solche Ereignisse selten sind (§ 21 Abs. 4). Nächstes Tor im Fußball ja, nächster Satz im Tennis ja, nächster Punkt im Tennis nein, nächster Korb im Basketball nein. Verboten sind Ereignisse mit überwiegend Minderjährigen oder Amateuren (in der GGL-Praxis zählt Fußball unterhalb der 3. Liga als Amateurniveau), manipulationsanfällige Wetten sowie Wetten auf Regelverstöße oder deren Sanktionierung (§ 21 Abs. 1a). Soziale oder politische Ereignisse sind nicht zulässig. Auf esports darf in Deutschland nicht gewettet werden: Die GGL stellt fest, dass esports nicht als Sport anerkannt ist und esports-Wetten daher nicht möglich sind. Zu virtuellen Sportwetten wurde keine belastbare Aussage gefunden; sie sollten nicht als legal oder illegal dargestellt werden. Cash Out ist weder gesetzlich noch durch die GGL geregelt; die Funktion findet sich nur als Angebot des einzelnen Anbieters in dessen Bedingungen.
Die Teilnahme ist ab 18 Jahren erlaubt (§ 4 Abs. 3). Pro Anbieter ist nur ein Konto mit vollständiger Verifizierung zulässig (§ 6a); vor der Verifizierung darf der Anbieter maximal 72 Stunden Spiel mit einem Einzahlungslimit von 100 € und ohne Auszahlungen erlauben.
Was eine ausländische Lizenz in Deutschland bedeutet
Eine Lizenz aus Malta, Curaçao oder Anjouan ist in Deutschland kein Ersatz für die GGL-Erlaubnis. Wer in Deutschland ohne deutsche Erlaubnis Sportwetten anbietet, betreibt nach § 4 Abs. 1 GlüStV unerlaubtes Glücksspiel. Die GGL hat im September 2026 Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich vor Angeboten „wie etwa Platincasino“ gewarnt. Strafrechtlich kann die Organisation solcher Angebote nach § 284 StGB mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden, Werbung mit bis zu einem Jahr; die Teilnahme einzelner Spieler sieht § 285 StGB mit bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe vor.
Die GGL setzt die Regeln nicht nur mit Untersagungen, sondern auch mit Zahlungs- und Netzsperren durch (§ 9). Im Jahr 2025 waren 1.843 illegale Websites aus Deutschland nicht mehr erreichbar; die Zahl der Untersagungsverfahren hat sich von 68 im Jahr 2022 auf 287 im Jahr 2025 mehr als vervierfacht. Die Kanalisierungsquote, also der Anteil des Marktvolumens, der auf erlaubte Anbieter entfällt, lag nach der GGL-Marktanalyse auf Basis von Steuerdaten des Bundesministeriums der Finanzen im Sportwettenmarkt 2022 bei deutlich über 95 %, mit einem illegalen Anteil von weniger als 5 %. Im Gesamtmarkt für Online-Glücksspiel nennt die GGL für 2024 eine Kanalisierungsquote von 77 %, also 23 % Marktvolumen für unerlaubte Angebote.
Rückforderung von Verlusten: Der Stand der Rechtsprechung
Wer bei einem Anbieter ohne deutsche Erlaubnis spielt, hat kein deutsches Aufsichtsregime, das ihn schützt. Zahlreiche deutsche Zivilgerichte haben Anbieter ohne Erlaubnis zur Rückzahlung verlorener Einsätze verurteilt. Der Bundesgerichtshof hat dem Europäischen Gerichtshof am 25. Juli 2024 (Az. I ZR 90/23) die Frage vorgelegt, ob die europäische Dienstleistungsfreiheit einer Nichtigkeit solcher Sportwettenverträge entgegensteht; der Kläger verlangt von Tipico mehr als 3.700 € aus Verlusten der Jahre 2013 bis 2018. Der Generalanwalt des EuGH, Nicholas Emiliou, hält es in seinen Schlussanträgen vom 19. März 2026 (Rechtssache C-530/24, Tipico) grundsätzlich für möglich, unlizenzierte Anbieter zur Rückzahlung verlorener Einsätze zu verpflichten; eine Ausnahme gilt, wenn Behörden zugesichert haben, die Lizenzpflicht vorerst nicht durchzusetzen.
Diese Rechtsprechung bedeutet: Eine Rückzahlung ist möglich, aber keine Garantie. Sie hängt vom Einzelfall ab, vom konkreten Anbieter und davon, ob dieser in Deutschland Vermögenswerte besitzt, an denen vollstreckt werden kann. Spieler sollten sich vor einer Klage rechtlich beraten lassen; ein pauschaler Anspruch besteht nicht.
Werbung und Bonusregeln für legale Anbieter
Nur Inhaber einer Erlaubnis dürfen in Deutschland für Glücksspiel werben (§ 5 Abs. 7). Das Werbeverbot zwischen 06:00 und 21:00 Uhr (§ 5 Abs. 3 Satz 1) betrifft Geldspielautomaten, Online-Poker und Online-Casino; für Sportwetten gilt es nicht. Für Sportwetten-Werbung gelten andere Regeln: keine Werbung für Wetten auf ein Ereignis unmittelbar vor oder während seiner Live-Übertragung im selben Kanal, keine Werbung mit aktiven Sportlern oder Funktionären, keine Affiliate-Vergütung nach Umsatz, Einzahlung oder Einsatz (§ 5 Abs. 3, 6). Der GlüStV enthält keine Vorschrift, die einen Sportwetten-Bonus der Höhe nach begrenzt; Beträge, Umsatzbedingungen und Mindestquoten kommen ausschließlich aus den Bedingungen des jeweiligen Anbieters.
Spielerschutz im deutschen System: OASIS, LUGAS und das 1.000-€-Limit
Das deutsche System bündelt den Spielerschutz in zwei zentralen Einrichtungen: OASIS als Spielersperrsystem und LUGAS als Datei für Limits und Aktivität. Beide funktionieren nur für Anbieter mit GGL-Erlaubnis; Offshore-Anbieter sind an weder das eine noch das andere angebunden.

OASIS (§§ 8, 8a GlüStV) ist die bundesweite Sperrdatei. Bei Registrierung und Login prüft der Anbieter, ob ein Spieler gesperrt ist. Eine Selbtsperre beträgt mindestens drei Monate, wenn der Spieler eine Frist nennt, sonst mindestens ein Jahr. Der Panikbutton (§ 6i Abs. 3) löst eine sofortige 24-Stunden-Sperre aus.
LUGAS besteht aus zwei Teilen: der Limitdatei und der Aktivitätsdatei. Die Limitdatei setzt das Einzahlungslimit nach § 6c Abs. 1 durch: standardmäßig 1.000 € pro Kalendermonat über alle Anbieter hinweg. Eine Anbieter, dessen Erlaubnis es zulässt, kann für einen einzelnen Spieler ein höheres Limit festlegen (bis 10.000 €, zwischen 10.000 € und 30.000 € für höchstens 1 % seiner aktiven Spieler), aber nur gegen nachweisbaren wirtschaftlichen Nachweis; eine Selbsterklärung reicht nicht. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach sieben Tagen. Die Aktivitätsdatei nach § 6h verbietet paralleles Spielen: Ein Spieler darf nicht bei mehreren Anbietern gleichzeitig aktiv sein.
Wer bei einem Offshore-Anbieter spielt, hat keine dieser Schutzmechanismen. Es gibt keine Anbindung an OASIS, kein Limit über alle Anbieter und keine deutsche Anlaufstelle bei Streit. Die einzige Bremse ist die eigene Disziplin, und die einzige Streitstelle der Support des Anbieters, der keiner deutschen Aufsicht untersteht.
Die Kosten eines fehlenden Schutzes
Das 1.000-€-Limit pro Monat ist auf den ersten Blick eine Einschränkung. Es ist aber auch ein Werkzeug, das im deutschen System funktioniert: LUGAS sorgt dafür, dass das Limit tatsächlich gilt, unabhängig davon, bei welchem Anbieter der Spieler einzahlt. Bei Offshore-Anbietern entfällt diese Bremse vollständig. Wer dort spielt, kann beliebig hohe Summen einzahlen, sofern der Anbieter dies zulässt. Für Spieler mit einem knappen Budget ist das kein Vorteil: Wer 2.000 € im Monat nicht ausgeben würde, hat bei einem Offshore-Anbieter kein System, das ihn daran hindert.
Die Spielsuchtprävention fehlt ebenfalls. Eine OASIS-Sperre gilt in Deutschland, aber nicht bei einem Anbieter in Curaçao. Wer sich bei einem deutschen Anbieter sperren lässt, kann sich am nächsten Tag bei einem Offshore-Anbieter ohne Sperre anmelden. Die GGL kann diese Anbieter nicht sperren lassen, weil sie nicht in den Geltungsbereich des GlüStV fallen; sie kann nur die Erreichbarkeit aus Deutschland einschränken, was bei IP-Sperren oder DNS-Umgehungen nur begrenzt wirkt.
Zahlungen: Warum nur eigene Konten erlaubt sind
§ 6b Abs. 4 GlüStV erlaubt Zahlungen nur von einem Zahlungskonto, das auf den Namen des Spielers lautet und bei einem Institut besteht, das dem Geldwäschegesetz unterliegt. Anonyme Zahlungsmittel sind nicht zulässig. Diese Regel ist der Mechanismus, der Kryptowährungen und anonyme Prepaid-Lösungen aus dem lizenzierten deutschen Wettmarkt fernhält. Welche Zahlungsmarken ein Anbieter akzeptiert, ist dessen eigene Sache und ergibt sich nur aus dessen Bedingungen, nicht aus dem Gesetz. Spielerguthaben liegen auf einem insolvenzgeschützten Treuhandkonto; bei Kontoschließung wird das Guthaben innerhalb von fünf Werktagen ohne Gebühren ausgezahlt (§ 6b Abs. 6-7).
PayPal ist bei Offshore-Anbietern häufig zu finden, weil dort die deutschen Vorgaben nicht greifen. Bei einem lizenzierten deutschen Anbieter hängt die Verfügbarkeit von PayPal davon ab, ob PayPal selbst die Geschäftsbeziehung zu Sportwetten-Anbietern in Deutschland unterstützt; das ändert sich je nach PayPal-Politik und nicht durch den GlüStV.
Die Wettsteuer: 5,3 %, aber nicht vom Spieler geschuldet
Die Sportwettensteuer nach §§ 16-25 RennwLottG beträgt 5,3 % der Bemessungsgrundlage „Einsatz abzüglich der Steuer selbst“, also rund 5,03 % des eingezahlten Betrags (5,3 / 105,3). Geschuldet wird sie vom Veranstalter der Wette, nicht vom Spieler (§ 19). Ob und wie der Anbieter die Steuer an den Spieler weitergibt, entscheidet der Anbieter in seinen Bedingungen. Die pauschale Aussage „5,3 % vom Einsatz“ ist falsch, weil die Bemessungsgrundlage der Einsatz abzüglich der Steuer ist. Die Steuer gilt auch für unlizenzierte Anbieter; eine gezahlte Steuer ist kein Beleg für eine Erlaubnis.
Wer auf der Whitelist steht: Lizenzierte Wettanbieter in Deutschland
Die folgenden Anbieter führen eine Sportwetten-Erlaubnis der GGL für ihre jeweilige Webseite. Die Whitelist zeigt nur das Ausstellungsdatum, kein Enddatum. Die genannten Erst- und Folgeerlaubnisse stammen aus dem Whitelist-Snapshot vom 02.10.2026.
| Anbieter | GGL-Whitelist-Status und Erlaubnisinhaber | Sportwetten-Erlaubnis seit |
|---|---|---|
| Tiptorro | Whitelist — Sportwetten-Erlaubnis für Tiptorro.de; Inhaber Torro Tec Limited | 30.06.2021 |
| VBet | Whitelist — Sportwetten-Erlaubnis für Vbet.de; Inhaber SCGO Limited | 05.12.2023 |
| Winamax | Whitelist — Sportwetten-Erlaubnis für Winamax.de; Inhaber WINAMAX (Société anonyme) | 29.06.2021 |
| Sportwetten.de | Whitelist — Sportwetten-Erlaubnis für Sportwetten.de; Inhaber NetX Betting Limited | 19.11.2020 |
| Bet3000 | Whitelist — Sportwetten-Erlaubnis für Bet3000.de; Inhaber I.B.C. Sportsbetting Limited | 22.04.2026 |
| Wettarena | Whitelist — Sportwetten-Erlaubnis für Wettarena.de; Inhaber I.B.C. Sportsbetting Limited | 09.10.2020 |
Die ersten länderübergreifenden Erlaubnisse für Sportwetten konnten aufgrund von Gerichtsverfahren erst im Oktober 2020 vergeben werden. Im Jahr 2024 hatten 32 Veranstalter eine GGL-Erlaubnis für die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten, davon 13 für den stationären und Internetvertrieb (hybrid) und 19 nur für den Internetvertrieb; 27 dieser Erlaubnisinhaber hatten ein aktives Angebot. Der Vertrieb von Sportwetten erfolgte 2024 online über 28 aktive Internetseiten sowie stationär über rund 2.300 Wettvermittlungsstellen; die rund 12.000 ODDSET-Annahmestellen verfügten für diesen Vertriebsweg noch über eine Übergangsregelung bis 30.06.2024.
Was die Erlaubnis konkret bedeutet
Ein Anbieter auf der Whitelist darf in Deutschland Sportwetten im Internet anbieten, unterliegt der Aufsicht der GGL und ist an OASIS und LUGAS angebunden. Sein Sportwettprogramm richtet sich nach § 21 GlüStV; Livewetten sind nach § 21 Abs. 4 auf bestimmte Komponenten beschränkt. Auf esports darf nicht gewettet werden. Die Auszahlungsquote des Marktes, also der Anteil aller Einsätze, den ein Markt als Gewinne zurückzahlt, ist nicht gesetzlich festgelegt; sie ergibt sich aus den Quoten, die der Anbieter stellt. Im Jahr 2024 lag die durchschnittliche Auszahlungsquote der lizenzierten Anbieter bei 76 % (2023: 78 %), die Bruttospielerträge beliefen sich auf 1.963 Mio. Euro, die zugrunde liegenden Wetteinsätze auf 8,2 Mrd. Euro.
Offshore-Anbieter, die Spieler in Deutschland antreffen
Die folgenden Marken sind nicht auf der GGL-Whitelist und besitzen keine deutsche Sportwetten-Erlaubnis. Sie werden hier genannt, weil sie in der Suche nach Wettanbietern ohne deutsche Lizenz auftauchen; eine Bewertung als sichere oder seriöse Alternative ist damit nicht verbunden.
| Marke | Domain | Lizenz laut Eigenangabe | Status in Deutschland |
|---|---|---|---|
| Sportaza | Sportaza.com | Anjouan, Union der Komoren, Lizenznummer ALSI-202606064-FI2 | Keine GGL-Erlaubnis; keine Anbindung an OASIS oder LUGAS; unerlaubtes Glücksspiel für Spieler in Deutschland |
| RocketPlay | Rocketplay.com | Curaçao, Scores55 Tech B.V., Registrierungsnummer 162990 | Keine GGL-Erlaubnis; keine Anbindung an OASIS oder LUGAS; unerlaubtes Glücksspiel für Spieler in Deutschland |
| Boomerang Bet | Boomerang.bet | Curaçao (laut Drittangaben) | Keine GGL-Erlaubnis; keine Anbindung an OASIS oder LUGAS; unerlaubtes Glücksspiel für Spieler in Deutschland |
| 22Bet | 22bet | Curaçao (laut Drittangaben) | Keine GGL-Erlaubnis; keine Anbindung an OASIS oder LUGAS; unerlaubtes Glücksspiel für Spieler in Deutschland |
Was Offshore-Anbieter konkret fehlt: Die praktischen Folgen
Der entscheidende Punkt für Spieler ist nicht die abstrakte Rechtslage, sondern das, was im Alltag anders läuft, wenn ein Anbieter keine deutsche Erlaubnis hat.
Keine Anbindung an OASIS und LUGAS
Ein Spieler, der sich bei einem deutschen Anbieter sperren lässt, kann sich am nächsten Tag bei einem Offshore-Anbieter ohne Sperre anmelden. OASIS gilt nur für Anbieter mit GGL-Erlaubnis; eine Sperre wirkt nicht über die Landesgrenzen hinaus, schon gar nicht zu einem Anbieter auf Curaçao. Wer mit Spielsucht kämpft, hat im Offshore-Bereich kein Schutznetz. Das 1.000-€-Limit pro Monat entfällt: Ohne LUGAS-Anbindung kann der Spieler bei einem Offshore-Anbieter beliebig hohe Beträge einzahlen, sofern der Anbieter dies zulässt. Das ist kein Vorteil, sondern ein Kontrollverlust.
Keine deutsche Anlaufstelle bei Streit
Bei einem Streit mit einem lizenzierten Anbieter kann sich der Spieler an die GGL wenden, die aufsichtlich tätig wird. Bei einem Offshore-Anbieter bleibt nur der Support des Anbieters; ist der in Malta oder Curaçao, hat der Spieler keinen deutschen Ansprechpartner und keinen einfachen Rechtsweg. Klagen sind möglich, aber die Vollstreckung in einem anderen Land ist aufwendig und nicht immer erfolgreich. Die Frage, ob ein Anbieter ohne deutsche Erlaubnis verlorene Einsätze zurückzahlen muss, ist noch nicht höchstrichterlich entschieden; der BGH hat sie dem EuGH vorgelegt. Spieler sollten sich vor einer Klage rechtlich beraten lassen.
Eingeschränktes Wettprogramm
Das Sportwettprogramm nach § 21 GlüStV ist enger als das, was Offshore-Anbieter anbieten. Livewetten auf den nächsten Punkt im Tennis oder den nächsten Korb im Basketball sind nicht erlaubt; Wetten auf esports und auf Ereignisse unterhalb der 3. Liga im Fußball ebenfalls nicht. Offshore-Anbieter haben diese Einschränkungen nicht, weil sie nicht dem deutschen Recht unterliegen. Wer auf genau diese Märkte wetten will, findet sie bei Offshore-Anbietern, akzeptiert dafür aber die fehlende Aufsicht.
Rechenbeispiel: Was kostet ein Monat mit dem 1.000-€-Limit?
Das 1.000-€-Limit pro Kalendermonat nach § 6c Abs. 1 GlüStV ist die zentrale Größe für Spieler, die innerhalb des deutschen Systems bleiben. Die Frage, was dieses Limit bei normalem Spiel kostet, lässt sich an einem einfachen Beispiel durchrechnen.
Wer 1.000 € einmal auf einen Zwei-Wege-Markt zu Quoten von 1,90 / 1,90 setzt, erwartet statistisch einen Verlust, weil die Auszahlungsquote des Marktes unter 100 % liegt. Bei Quoten von 1,90 / 1,90 ergibt sich eine Auszahlungsquote von 1 ÷ (1/1,90 + 1/1,90) ≈ 0,5263, also rund 52,63 %. Die Marge des Buchmachers, also der Anteil, den der Markt nicht an die Spieler zurückgibt, liegt damit bei rund 47,37 %. Auf 1.000 € Einsatz entspricht das einem erwarteten Verlust von etwa 473,70 €.
Diese Zahl ist kein Ergebnis einer einzelnen Wette, sondern der statistische Mittelwert über viele Wetten mit denselben Quoten. Eine einzelne Wette kann alles oder nichts bringen; die Rechnung beschreibt, was im Durchschnitt passiert. Wer das 1.000-€-Limit in einem Monat auf zehn Wetten zu je 100 € verteilt, kommt rechnerisch auf denselben erwarteten Verlust, weil die Quote dieselbe bleibt. Wer stattdessen auf einen Markt mit Quoten von 2,00 / 2,00 wettet, liegt bei einer Auszahlungsquote von 50 % und einer Marge von 50 %, also einem erwarteten Verlust von 500 € auf 1.000 € Einsatz.
Entscheidend ist nicht die exakte Zahl, sondern die Größenordnung: Auf dem Wettmarkt verlieren Spieler im Schnitt zwischen 40 und 50 % ihres Einsatzes, je nach Quote. Das 1.000-€-Limit setzt diesen Verlust auf höchstens rund 500 € pro Monat. Bei einem Offshore-Anbieter ohne Limit kann derselbe Verlustprozentsatz auf einen deutlich höheren Einsatz angewendet werden; wer 5.000 € einsetzt, verliert im Schnitt 2.500 €.
Was das für Spieler mit knappem Budget bedeutet
Das 1.000-€-Limit ist keine kosmetische Größe. Es ist der einzige Mechanismus, der einen Spieler mit einem engen Budget davor schützt, in einem Monat mehr auszugeben, als er sich leisten kann. Ein Spieler, der 800 € im Monat für Wetten eingeplant hat, wird durch das Limit daran gehindert, in einer emotionalen Phase 3.000 € einzuzahlen. Diese Bremse funktioniert, weil sie technisch durchgesetzt wird (LUGAS), nicht weil der Spieler sich disziplinieren muss.
Bei Offshore-Anbietern fehlt diese Bremse vollständig. Der Spieler muss sich selbst begrenzen, und Selbstbegrenzung ist in Phasen, in denen man wetten will, am wenigsten zuverlässig.
Die lizenzierten Anbieter im Einzelnen
Die folgende Übersicht zeigt, was die einzelnen Whitelist-Anbieter ausmacht, welche Besonderheiten sie haben und für welchen Spielertyp sie passen. Es handelt sich nicht um eine Rangfolge nach Qualität.
Tiptorro
Tiptorro wird laut App-Store von der Torro Tec Limited mit Sitz in Malta betrieben; das Unternehmen beschreibt sich dort als behördlich zugelassener Sportwettveranstalter unter Aufsicht der GGL. Die Whitelist führt die Erlaubnis für Tiptorro.de mit Erstdatum 30.06.2021 und Folgebescheid vom 27.12.2022. Tiptorro gehört zur Tipico-Gruppe und teilt mit dieser die technische Plattform und das Wettprogramm. Für Spieler, die eine bekannte Marke mit GGL-Erlaubnis suchen, ist Tiptorro eine naheliegende Wahl. Die Beschränkungen des deutschen Systems gelten vollständig: 1.000-€-Standardlimit, eingeschränkte Livewetten, keine esports-Wetten.
VBet
VBet wird laut Whitelist von der SCGO Limited mit Sitz in St. Julian’s, Malta, betrieben; die Sportwetten-Erlaubnis für Vbet.de ist dort seit dem 5. Dezember 2023 verzeichnet. VBet ist international bekannt aufgestiegen; die deutsche Lizenz ist vergleichsweise neu. Wer eine Marke mit etwas frischerem deutschem Auftritt sucht, findet sie hier. Die Auflage ist dieselbe wie bei allen Whitelist-Anbietern: deutsches Recht, deutsches Limit, OASIS-Anbindung.
Winamax
Winamax wird vom Regierungspräsidium Darmstadt beaufsichtigt und von der GGL überwacht; die Erlaubnis für Winamax.de wurde am 29.06.2021 erteilt und mit Bescheid vom 08.12.2022 verlängert. Winamax ist in Frankreich als Pokeranbieter groß geworden und hat in Deutschland den Schwerpunkt auf Sportwetten gelegt. Für Spieler, die eine schlanke Benutzeroberfläche und ein auf den deutschen Markt zugeschnittenes Wettprogramm schätzen, ist Winamax eine Option. Die deutsche Erlaubnis gilt uneingeschränkt.
Sportwetten.de
Sportwetten.de wird laut Whitelist von der NetX Betting Limited mit Sitz in Birkirkara, Malta, betrieben; die Erlaubnis für Sportwetten.de ist dort mit Erstdatum 19.11.2020 und Folgebescheid vom 16.12.2022 verzeichnet. Der Anbieter gehört zu den frühen Whitelist-Inhabern, die nach den Gerichtsverfahren ab Oktober 2020 ihre Erlaubnis erhielten. Das Wettprogramm entspricht dem, was das deutsche System hergibt; Livewetten sind auf die erlaubten Komponenten beschränkt.
Bet3000
Bet3000 wird laut Whitelist von der I.B.C. Sportsbetting Limited mit Sitz in Sliema, Malta, betrieben; die Erlaubnis für Bet3000.de ist dort mit Erstdatum 22. April 2026 verzeichnet. Das ist die jüngste Ersterlaubnis unter den hier genannten Anbietern; Bet3000 ist eine traditionsreiche deutsche Wettmarke, die den Weg in die Whitelist später als andere gefunden hat. Wer den Markennamen kennt und eine deutsche Erlaubnis schätzt, findet sie hier. Die übliche LUGAS-Anbindung und das 1.000-€-Standardlimit gelten.
Wettarena
Wettarena wird laut den AGB von der I.B.C. Sportsbetting Limited mit Sitz in Sliema, Malta, angeboten; die Whitelist führt die Erlaubnis für Wettarena.de mit Erstdatum 09.10.2020 und Folgebescheid vom 15.12.2022. Wettarena teilt den Mutterkonzern mit Bet3000; die Marken treten unabhängig voneinander auf. Für Spieler, die zwischen den beiden Marken wählen, ist der Unterschied im Wettprogramm und in den AGB relevant, nicht die Konzernzugehörigkeit.
Was der Markt zeigt: Zahlen aus dem GGL-Tätigkeitsbericht 2024
Die folgenden Zahlen stammen aus dem Tätigkeitsbericht 2024 der GGL und beschreiben den regulierten deutschen Sportwettenmarkt.
Im Jahr 2024 lag das Verhältnis zwischen Pre-Match-Wetten und Live-Wetten bei Sportwetten bei 47 % zu 53 %; 78 % der Wetteinsätze entfielen auf Fußball, danach folgten Basketball mit 8 %, Tennis mit 5 %, Kombinationen aus verschiedenen Sportarten mit 5 % und Eishockey mit 1 %. Der Fußball dominiert den deutschen Wettmarkt; Live-Wetten machen etwas mehr als die Hälfte des Volumens aus. Die durchschnittliche Auszahlungsquote lag bei 76 %, was einer Marge von 24 % entspricht; im Vorjahr 2023 lag sie bei 78 %, also einer Marge von 22 %. Die Bruttospielerträge, also die Einsätze minus die Auszahlungen, beliefen sich auf 1.963 Mio. Euro, ein Plus von 12 % gegenüber 2023.
Der regulierte deutsche Glücksspielmarkt hatte 2024 ein Volumen von etwa 14,4 Mrd. Euro, gemessen an den Bruttospielerträgen; die Steuereinnahmen aus Glücksspielen betrugen rund sieben Mrd. Euro. Diese Zahlen umfassen alle Spielarten, nicht nur Sportwetten; sie zeigen aber die Größenordnung des Marktes, aus dem die GGL einen Teil über die Kanalisierungsquote auf erlaubte Anbieter lenken will.
Häufige Fragen
Woran lässt sich prüfen, ob ein Wettanbieter eine deutsche Erlaubnis besitzt?
Die GGL führt unter glücksspiel-behoerde.de die öffentliche Whitelist nach § 9 Abs. 8 GlüStV; sie ist die einzige verlässliche Prüfgröße. Eine Domain mit.de-Endung allein beweist keine Lizenz; geprüft wird, ob die Domain unter einem Inhaber mit Sportwetten-Erlaubnis aufgeführt ist. Stand 02.10.2026 führt die Liste 27 Inhaber einer Sportwetten-Erlaubnis auf.
Welche Folgen hat es, bei einem Anbieter ohne deutsche Erlaubnis zu wetten?
Es handelt sich um unerlaubtes Glücksspiel nach § 4 Abs. 1 GlüStV. Es gibt keine Anbindung an OASIS und LUGAS, also keine Sperre und kein Einzahlungslimit; bei Streit gibt es keine deutsche Anlaufstelle. Strafrechtlich sieht § 285 StGB für die Teilnahme bis zu sechs Monate Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vor.
Gilt eine Lizenz aus Malta, Curaçao oder Anjouan in Deutschland?
Nein. Eine ausländische Lizenz hat in Deutschland keine rechtliche Wirkung; Voraussetzung für den Vertrieb von Sportwetten in Deutschland ist die Erlaubnis der GGL. Die GGL hat im September 2026 Verbraucher ausdrücklich vor illegalen Angeboten wie etwa Platincasino gewarnt.
Was ändert sich bei fehlender Anbindung an OASIS und LUGAS für Sperren und das Einzahlungslimit von 1.000 €?
Eine OASIS-Sperre wirkt nur gegenüber Anbietern mit GGL-Erlaubnis; bei Offshore-Anbietern findet keine Prüfung statt. Das Einzahlungslimit von 1.000 € pro Kalendermonat wird über die LUGAS-Limitdatei durchgesetzt; ohne Anbindung gibt es keine entsprechende Begrenzung, und der Spieler kann beliebig hohe Beträge einzahlen.
Wie ist der Stand der Rechtsprechung zur Rückforderung von Verlusten bei unlizenzierten Anbietern?
Der BGH hat dem EuGH am 25. Juli 2024 (Az. I ZR 90/23) die Frage vorgelegt, ob die Dienstleistungsfreiheit einer Nichtigkeit solcher Verträge entgegensteht. Der Generalanwalt hält eine Rückzahlung in seinen Schlussanträgen vom 19. März 2026 grundsätzlich für möglich; eine Entscheidung des EuGH steht aus. Keine pauschale Aussage über Erfolg oder Misserfolg einer Klage.
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